Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) plädiert für das Zustandekommen des Artificial Intelligence Act (AI-Act) in der Europäischen Union und erwartet von der Bundesregierung Zustimmung. VZBV-Chefin Ramona Pop hebt hervor, dass die vorgeschlagene Regelung, trotz enthaltener Kompromisse, die Rechte der Verbraucher stärke und die Akzeptanz künstlicher Intelligenz fördere.
Verbraucherschutzverbände setzen sich für AI-Act ein
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) zeigt sich als Befürworter des Artificial Intelligence Act (AI-Act) und drängt auf die Unterstützung der Bundesregierung. Ramona Pop, Vorsitzende des VZBV, äußert sich positiv über den finalen Entwurf: „Der finale Entwurf ist einem Scheitern des AI-Acts bei weitem vorzuziehen“. Sie betont, dass der vorliegende Entwurf Kompromisse beinhaltet, die alle beteiligten Parteien eingehen mussten.
Potenziales des AI-Act für den Verbraucherschutz
Pop unterstreicht zudem die Vorteile, die der AI-Act für Verbraucher mit sich bringt, insbesondere in Bezug auf ihre Rechte. Sie sieht hierin eine Chance für die Bundesregierung und die Europäische Union, ein „starkes Zeichen“ zu setzen und den europäischen Anspruch auf Regelung zu bekräftigen. „Der AI-Act kann die Akzeptanz und das Vertrauen der Verbraucher in die Technologie stärken“, so Pop.
AI-Act definiert Rahmenbedingungen für KI
Der Artificial Intelligence Act hat zum Ziel, einen rechtlichen Rahmen für die Nutzung von künstlicher Intelligenz auf EU-Ebene zu schaffen. Die Regelung soll verbindliche Normen und Qualitätsstandards für Anbieter von KI-Systemen definieren. Mit der Unterstützung von Organisationen wie dem VZBV könnte die Einführung des AI-Act einen weiteren Schritt in Richtung einer verbraucherfreundlichen und vertrauenswürdigen Implementierung von Künstlicher Intelligenz darstellen.
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