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Startseite Deutschland & die WeltVoßkuhle: Asyl-Zurückweisungen an Grenze rechtlich möglich
Deutschland & die Welt

Voßkuhle: Asyl-Zurückweisungen an Grenze rechtlich möglich

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 24. April 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 24. April 2025
Andreas Voßkuhle (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, sieht in den von Friedrich Merz (CDU) angekündigten Zurückweisungen von Asylsuchenden an deutschen Grenzen in Absprache mit Nachbarländern keinen Verstoß gegen europäisches Recht. In einem Interview mit dem „Handelsblatt“ betont Voßkuhle die Notwendigkeit, rechtliche Spielräume auszuloten, und bezieht zudem Stellung zur Einladung des israelischen Ministerpräsidenten Netanjahu nach Deutschland.

Kritik an Diskussion um Zurückweisungen an der Grenze

Andreas Voßkuhle, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hat Zurückweisungen von Asylsuchenden an der deutschen Grenze in Absprache mit Nachbarländern verteidigt, wie sie der voraussichtliche Kanzler Friedrich Merz (CDU) angekündigt hat. Dem „Handelsblatt“ (Freitagausgabe) sagte Voßkuhle: „Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Deutschland jemanden an der Grenze zurückweisen kann, ist rechtlich kompliziert.“ Er betonte jedoch: „Ich finde es aber durchaus legitim zu überlegen, welche Spielräume vorhanden sind und diese dann auch auszunutzen.“

Debatte um Rechtmäßigkeit und Kooperation

Weiterhin wandte sich Voßkuhle gegen scharfe Vorwürfe in der laufenden Debatte: Diese Vorgehensweise als „kalkulierten Rechtsbruch“ zu diskreditieren, wie das teilweise getan werde, „erscheint mir wenig lösungsorientiert und aus diskursiver Sicht kontraproduktiv“, erklärte Voßkuhle laut „Handelsblatt“. Besonders relevant sei demnach, dass das Vorhaben gemäß Koalitionsvertrag in „Absprache mit den Nachbarn“ geschehen solle.

Zur rechtlichen Lage erklärte Voßkuhle konkret: „Wenn der Schutzsuchende schon in einem sicheren Drittstaat ein Asylverfahren erfolglos durchlaufen hat, kann er grundsätzlich dorthin zurückgebracht werden“, so Voßkuhle.

Deutliche Worte zur Einladung Netanjahus

Neben der Asylpolitik äußerte sich Voßkuhle kritisch zur Einladung des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu nach Deutschland durch Friedrich Merz, obwohl gegen Netanjahu ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs vorliegt. Voßkuhle sagte dem „Handelsblatt“: „Normalerweise muss er dann festgenommen werden.“ Die Rechtslage sei eindeutig, betonte Voßkuhle, und weiter: Für Netanjahu könne nichts anderes gelten als für andere Menschen. „Ich hoffe daher, dass Netanjahu so klug ist, nicht hierherzukommen und sich und uns diese Situation erspart“, erklärte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Zugleich ergänzte Voßkuhle: „Dass die Deutschen sich vor dem Hintergrund ihrer eigenen Geschichte schwertun, den israelischen Premierminister zu verhaften, dürfte wohl offensichtlich sein.“

Abschließend stellte Voßkuhle klar: „Es sei richtig, Deutschlands Verbundenheit zu Israel deutlich zu artikulieren.“ Dies bedeute jedoch nicht, „dass wir damit Rechtsbrüche akzeptieren, die jetzt gerade auch unter der Regierung Netanjahu begangen werden“, sagte Voßkuhle dem „Handelsblatt“.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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