Die kurzzeitige Bemalung der Fahrbahndecke am Neumarkt, mit offenbar für die Ewigkeit gemachter Farbe, kostet die Osnabrücker Bürger viel Geld.

AFP

[Update 15:45] Nach Informationen eines mit Verwaltungsrecht beschäftigten Juristen, summieren sich die von der Stadtverwaltung zu tragenden Gerichtskosten auf ungefähr 4.000 bis 5.000 Euro, hinzu kommen die externen Anwaltskosten und die in der Verwaltung – insbes. beim Rechtsamt der Stadt – entstandene Arbeitsbelastung.
Zusammen mit den Kosten für die mehre Tage mit Markierungsarbeiten beschäftige Spezialfirma, deren Werk nun wieder entfernt wird, könnte unter dem Strich locker eine sechsstellige Summe zusammengekommen sein.

Als BOB-Ratsfrau Kerstin Albrecht am Donnerstagabend im Rahmen einer Ausschussitzung den umstrittenen Osnabrücker Stadtbaurat Frank Otte danach fragte, wer denn die Verantwortung für das vorschnelle Sperren des Neumarkts, obwohl noch Verfahren beim Verwaltungsgericht anhängig waren, übernimmt, reagierte dieser ausweichend und verwies auf Verkehrssicherheit, die hätte hergestellt werden müssen.

In einer Pressemitteilung teilte die Stadtverwaltung am Freitag mit, dass allein das Rückgängigmachen der allein auf Wunschdenken basierenden Fahrbahnmarkierung eine Summe von 10.000 bis 15.000 Euro kosten wird.
Was das Aufbringen der Spezialfarbe gekostet hat, ist öffentlich bislang nicht bekannt.

Bei einem Ortstermin am Neumarkt haben Verwaltungsmitarbeiter am Freitag die Lage der neu zu verlegenden Markierungen bestimmt und das genaue Wie und Wann der Neumarktöffnung festgelegt.

Nur externe Firmen können Spezialfarbe entfernen

Um den Neumarkt für Fußgänger, Radfahrer, PKW, Motorräder und Busse sicher zu machen, bedarf es genaue Vorbereitungen – schließlich muss das gefahrlose Miteinander aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet sein, betont das städtische Presseamt. Das Entfernen beziehungsweise der Austausch der Verkehrsschilder stellt dabei das kleinste Problem dar. Die Markierungen vor und auf dem Neumarkt müssen hingegen in weiten Teilen verändert werden. Diese Arbeiten können nur von externen Firmen durchgeführt werden.

Bei den notwendigen Arbeiten müssen erst die vorhandenen Markierungen entfernt und neue Markierungen aufgebracht werden. Da diese Arbeiten ausschließlich bei trockenem Wetter ausgeführt werden können, sind die genaue Dauer der Arbeiten und damit verbunden der exakte Zeitpunkt der Neumarktöffnung noch nicht abzusehen. Nach Ende der Markierungsarbeiten werden die Verkehrsschilder abgebaut beziehungsweise ersetzt.

Ignorieren der obsoleten Beschilderung weiterhin nicht erlaubt

Alle Arbeiten sollen in der nächsten Woche abgeschlossen werden, sodass dann der Neumarkt wieder von Autos befahren werden kann.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Beschilderung, die ein Befahren des Neumarkts durch den motorisierten Individualverkehr untersagt, immer noch Gültigkeit hat.