Die Bundeswahlleiterin und Landeswahlleitungen treffen Vorkehrungen für eine vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestages innerhalb der gesetzlichen Fristen. Hierzu werden alle organisatorischen Schritte ergriffen, die unabhängig von einem genauen Termin umgesetzt werden können.
Vorbereitungen für mögliche Neuwahl
Die Bundeswahlleiterin teilte am Montagnachmittag mit, dass alle Maßnahmen getroffen werden, um eine reibungslose Durchführung im Falle einer vorgezogenen Neuwahl zu gewährleisten. Es wurde betont, dass der Zeitraum von 60 Tagen zwischen Auflösung des Bundestages und Neuwahl voll ausgeschöpft werden sollte, um den Herausforderungen bei der Wahlorganisation optimal begegnen zu können.
Um eine reibungslose Durchführung unabhängig vom genauen Wahltermin zu gewährleisten, werden zuständige Stellen in Bund, Ländern und Gemeinden angewiesen, alle organisatorischen Schritte, die nicht von konkreten Fristen abhängen, bereits jetzt in Angriff zu nehmen. Hierzu zählen sowohl die Bildung der Wahlausschüsse und der Urnen- und Briefwahlbezirke, als auch die Bestimmung von Wahlräumen und deren Ausstattung. Zudem werden Wahlunterlagen bereits beschafft und die Informationswege für Wahlvorschlagsträger zur Einreichung von Wahlvorschlägen und Beteiligungsanzeigen geklärt.
Regelungen bei vorgezogenen Neuwahlen
In Fällen einer Auflösung des Bundestages ist das Bundesinnenministerium berechtigt, die im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Termine und Fristen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu verkürzen. Bei bisherigen Neuwahlen wurden die geltenden Fristen für eine „reguläre“ Bundestagswahl, wie zum Beispiel zur Anzeige der Beteiligung an der Wahl oder zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten, in der Regel halbiert. Ein Beispiel hierfür war die Neuwahl 2005 unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD). Trotz der verkürzten Vorbereitungszeit, wird eine vorgezogene Neuwahl wie eine „reguläre“ Bundestagswahl durchgeführt. So bleibt beispielsweise die erforderliche Zahl der Unterstützungsunterschriften für Parteien unverändert.
Forderungen nach Neuwahl
Zuletzt hat vor allem die Union Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gedrängt, die Vertrauensfrage zu stellen und damit den Weg für Neuwahlen frei zu machen. Scholz zeigte sich in der ARD-Sendung „Caren Miosga“ offen, diese noch vor Weihnachten zu stellen.
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