Es ist unglaublich: Als im Jahr 2013 die Mieter aus einer Wohnung in der Knollstraße 108 auszogen, ließen sie ihre Katzen zurück – ausgesetzt unter einem Balkon. Nachbarn und der Katzenschutzbund kümmerten sich fortan um die Tiere. Doch ginge es nach der Vermieterin, der WGO, sollten die Katzen jetzt verschwinden. Was wird nun, nach zehn Jahren, aus ihnen?
„Nachdem die Katzen damals unter dem Balkon zurückgelassen wurden, hat eine ehrenamtliche Mitarbeiterin des Katzenschutzbundes sie in Obhut genommen“, berichtet eine Unterstützerin des Vereins, die anonym bleiben möchte. Die Katzen seien kastriert und jahrelang gefüttert worden. „Keiner der Mieter hatte in den letzten zehn Jahren etwas dagegen“, so die Frau. „Um die Tiere im Winter vor der Kälte zu schützen, wurden unter dem Balkon isolierte Häuschen errichtet – denn freie Tierheimplätze gab und gibt es nicht.“
Futterstellen ziehen Ungeziefer an
Im Sommer dieses Jahres erhielten die Mieterinnen und Mieter der Knollstraße 108 ein Schreiben der WGO, das unserer Redaktion vorliegt. Darin wurden sie aufgefordert, die Näpfe und Häuschen dauerhaft zu entfernen und die Katzen nicht mehr zu füttern. „Bei einer Begehung vor Ort haben wir unter einem Balkon Gefäße mit einem Brei entdeckt, der mit Dutzenden von Schmeißfliegen bedeckt war“, erklärt ein WGO-Mitarbeiter auf Anfrage der HASEPOST. „Hier mussten wir also handeln, da solche Fütterungsmaßnahmen jede Menge Ungeziefer inklusive Ratten anziehen und uns bereits ein vermehrtes Aufkommen von Schmeißfliegen in Wohnungen gemeldet wurde.“
Kündigung des Mietverhältnisses angedroht
Fortan lebten die Katzen auf dem Rasen vor dem Haus. Eine Helferin des Katzenschutzbundes, die sich weiterhin um die alten und zum Teil kranken Tiere kümmerte, habe sich das allerdings nicht länger ansehen können und stellte erneut Häuschen unter dem Balkon auf. Außerdem wurde der WGO eine Unterschriftenliste für ein Bleiberecht der Katzen eingereicht. Am 13. Oktober reagierte diese mit einer Abmahnung an die unterzeichnenden Mieterinnen und Mieter und drohte zugleich eine mögliche Kündigung des Mieterverhältnisses an, sollten die Häuschen und Näpfe nicht dauerhaft entfernt werden und die streunenden Katzen weiterhin gefüttert werden.
Aus den Reihen des Katzenschutzbundes heißt es, dass man die Stelle unter dem Balkon immer gepflegt und sauber gehalten habe und man entsprechend enttäuscht sei über die Herzlosigkeit der WGO. „Es mag sein, dass sich früher regelmäßig jemand um die Futterstelle gekümmert hat. Aber 2019 soll das, wie wir aus Gesprächen erfahren haben, wohl außer Kontrolle geraten sein. Auch im Sinne der weiteren Mieterinnen und Mieter mussten wir also handeln“, so der WGO-Mitarbeiter, der sich selbst nicht als Tierfeind bezeichnen würde. „Aber letztendlich hat der Katzenschutzbund nicht über die Nutzung unserer Objekte zu entscheiden.“
Katzen dürfen nun doch bleiben
Laut seiner Aussage soll man sich inzwischen allerdings auf einen Kompromiss geeinigt haben: Da es sich bei den insgesamt drei Katzen um altersschwache und kranke Tiere handelt, dürfen diese nun bis zu ihrem Ableben an der Knollstraße 108 verbleiben, „anschließend müssen die Futterstellen jedoch aufgelöst werden.“ Unserer Redaktion gegenüber bestätigt das auch der Katzenschutzbund. „Wir sind sehr erleichtert“, heißt es aus dessen Reihen.