Vom 27. bis 30. September: Vollsperrung der A1 zwischen Holdorf und Bramsche

Die Autobahn Westfalen baut zwischen Holdorf und Bramsche eine neue Brücke über die A1. Damit die Teile eingehoben werden können, muss die Autobahn von Freitag (27. September), 22 Uhr, bis Montag (30. September), 5 Uhr, in beide Fahrtrichtungen voll gesperrt werden.

Umleitung in Fahrtrichtung Dortmund

Die Umleitungen sind wie folgt eingerichtet: In Fahrtrichtung Dortmund wird der Verkehr ab der Anschlussstelle Holdorf über die U58 und weiter über die B68 zur Anschlussstelle Osnabrück-Nord geführt. Die Tank und Rastanlage Dammer Berge West kann während der Vollsperrung in Fahrtrichtung Dortmund nicht angefahren werden. Fahrzeuge, die die Rastanlage Richtung Dortmund während der Vollsperrung verlassen, werden in Neuenkirchen/Vörden abgeleitet und über die U60 zur Anschlussstelle Bramsche geführt. Die U60 ist auch die Umleitung für den auffahrenden Verkehr an der Anschlussstelle Neuenkirchen/Vörden in Fahrtrichtung Dortmund.

Umleitung in Fahrtrichtung Bremen

In Fahrtrichtung Bremen werden Verkehrsteilnehmende ab der Anschlussstelle Bramsche über die U5 nach Neuenkirchen/Vörden geleitet. Die Autobahn Westfalen empfiehlt Ortsansässigen, an der vorgelagerten Anschlussstelle Osnabrück-Nord erst gar nicht Richtung Bremen aufzufahren, sondern auf die B68 auszuweichen. Der Neubau des Brückenbauwerks Riester Damm gehört zu den Anfang Januar gestarteten Arbeiten zum Neubau der Anschlussstelle Rieste.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion