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Startseite AktuellVollversammlung in Osnabrück: IHK will Lkw-Fahrverbot an Feiertagen verkürzen
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Vollversammlung in Osnabrück: IHK will Lkw-Fahrverbot an Feiertagen verkürzen

von PM 25. Juni 2024
von PM 25. Juni 2024
LKW-Rastplatz / Foto: dts
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Die IHK-Vollversammlung hat sich jetzt in einem Beschluss für die Verkürzung von Lkw-Fahrtverboten ausgesprochen. Das Ziel: Lieferketten stabilisieren, Kosten reduzieren und den Beruf des Berufskraftfahrers attraktiver machen.

„Für uns alle ist selbstverständlich, jeden Tag zuverlässig mit Gütern beliefert zu werden. Doch gerade an Feiertagen ist das für die Logistik durch Feiertagsfahrverbote schwierig. Dies gilt vor allem an nicht bundeseinheitlich geregelten Feiertagen wie beispielsweise Fronleichnam und Allerheiligen“, so Uwe Goebel, Präsident der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim.

Aktuelle Regelungen „eine echte Herausforderung“

„In der Praxis sind die Lieferprozesse geprägt von eng getakteten Verkehren, die in eine komplexe Systemlogistik eingebettet sind. Das aktuell geltende Feiertagsfahrverbot ist dabei eine echte Herausforderung“, erläuterte Andreas Wolke-Hanenkamp, Vorsitzender des IHK-Fachausschusses Mobilität und Infrastruktur, vor den Mitgliedern der Vollversammlung in Osnabrück.

Aktuell beginnt das Fahrverbot an einem Feiertag um 0:00 Uhr. Somit endet die Fahrzeit am vorherigen Werktag um 23:59 Uhr. Damit werden routinierte und zuverlässige Touren unterbrochen, nicht selten kurz vor Erreichen des Zielortes.

„Gerade an den Landesgrenzen führt dieses Lkw-Fahrverbot zu überfüllten Parkplätzen“, so Wolke-Hanenkamp. Fahrer würden durch die geltende Rechtslage gezwungen, sofern sie ihr Fahrziel nicht erreichen könnten, ihre Lkws im öffentlichen Parkraum abzustellen und selbst dort zu verbleiben oder sich abholen zu lassen, um den Heimatstandort privat zu erreichen. Das sei an Feiertagen weder für das Berufsbild attraktiv noch für Familien vereinbar.

8 Stunden Fahrverbot sollen wegfallen

Die IHK schlägt deshalb vor, das Feiertagsfahrverbot für Lkw zu flexibilisieren. Konkret möchten die Unternehmerinnen und Unternehmer, das laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bestehende Feiertagsfahrverbot auf einen Zeitraum von 6:00 bis 22:00 Uhr zu verkürzen.

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