Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat die Zustimmung des Bundesrates zum Gesetz für den Schutz kritischer Infrastruktur (Kritis-Dachgesetz) als wichtigen Schritt für mehr Sicherheit begrüßt. Zugleich mahnt der Verband weitere Maßnahmen der Bundesregierung an und verweist auf Grenzen der Verantwortung kommunaler Versorger.
VKU sieht wichtigen Schritt und fordert Rechts- und Planungssicherheit
VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sagte der "Rheinischen Post" (Samstag): "Das jahrelange Warten hat ein Ende. Die Einigung ist ein wichtiger Schritt für den Schutz kritischer Infrastrukturen. Die Unternehmen haben damit endlich Rechts- und Planungssicherheit für ihre Investitionen."
Trotz der Zustimmung des Bundesrates sieht der Verband weiteren Handlungsbedarf. Die Bundesregierung müsse "nun schnell die Nationale Risikoanalyse und -bewertung vorlegen", sagte Liebing der "Rheinischen Post". Diese sei bereits seit Januar fällig und eine wichtige Grundlage für die Analysen der Unternehmen.
Weitere Anforderungen an Bundesregierung und Gesetzgebung
Der VKU-Hauptgeschäftsführer forderte zudem eine praxistaugliche Ausgestaltung neuer Vorgaben: Auch neue Meldepflichten, etwa für kritische Komponenten, müssten nach seinen Worten entsprechend umgesetzt werden. Liebing betonte gegenüber der "Rheinischen Post": "Resilienz gibt es nicht zum Nulltarif". Und weiter: "Der Bund ist gefordert, nun sämtliche Spielräume zur Unterstützung der notwendigen Investitionen auszuschöpfen."
Hinweis auf Grenzen der Betreiber
Liebing verwies in der "Rheinischen Post" außerdem auf die Grenzen der Betreiber kritischer Infrastrukturen. "Hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht", sagte er. "Die Abwehr von Terrorangriffen bleibt Aufgabe von Bund und Ländern. Stadtwerke, Wasserversorger und Müllabfuhren sind nicht die Polizei", mahnte der VKU-Hauptgeschäftsführer.
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