Die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Doris König, hat in einem Interview die Urteile des Gerichts zu den Corona-Maßnahmen verteidigt. Sie betont, dass es Aufgabe der Politik sei, die durch die Maßnahmen hervorgerufenen Wunden zu heilen und sieht keine Einschränkungen der Meinungsfreiheit in Deutschland.
Verteidigung der Corona-Rechtsprechung
Doris König, die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, hat die Urteile des Gerichts zu den Corona-Maßnahmen in einem Interview mit der „Rheinischen Post“ verteidigt. Sie betonte, dass sie die Corona-Rechtsprechung „absolut für richtig gehalten“ habe. „In einer Zeit großer wissenschaftlicher Unsicherheit der Regierung einen großen Gestaltungsspielraum zu lassen, das halte ich für richtig“, führte sie aus.
Weiter teilte König mit, dass damals niemand gewusst hätte, was richtig und falsch gewesen sei. „Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, nach Gefühl Recht zu sprechen“, betonte sie. Sie sieht es als Aufgabe der Politik, die durch die Corona-Maßnahmen zum Teil bei Bürgern entstandenen Wunden zu heilen. „Man sollte sich schon überlegen, wie man mit dem Thema umgeht, weil es noch immer gärt“, sagte sie.
Keine Einschränkungen der Meinungsfreiheit
Zusätzlich zur Verteidigung der Corona-Rechtsprechung äußerte sich König auch zur vermeintlichen Einschränkung der Meinungsfreiheit in Deutschland. Nach ihrer Auffassung ist es eine subjektive Wahrnehmung, dass man gar nichts mehr sagen könne, welche durch ständige Wiederholung transportiert würde. Sie betonte: „Ich möchte schon darauf hinweisen, dass dies aus rechtlicher Perspektive nicht zutrifft.“
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