In der Woche vor dem Vierfachmord im niedersächsischen Landkreis Rotenburg erstattete die Ehefrau des beschuldigten Bundeswehrsoldaten zusammen mit einem der späteren Opfer eine Anzeige wegen Bedrohung bei der Polizei. Die Tatwaffen stammten nicht aus Beständen der Bundeswehr und die Staatsanwaltschaft muss nun auch den Tatbestand einer Bedrohung prüfen.
Nähere Umstände der Anzeige
Nach dem Vierfachmord in Rotenburg teilten die Ermittler mit, dass aus einem Streit eine Anzeige wegen Bedrohung entstanden war. In Reaktion darauf führten die Beamten noch am selben Tag eine „Gefährderansprache“ beim beschuldigten Bundeswehrsoldaten durch, bei der allerdings keine Hinweise „auf eine unmittelbar bevorstehende Eskalation des Konflikts“ festgestellt wurden.
Die Tatwaffen
Es wurde bekannt, dass die möglicherweise vom Täter benutzten Schusswaffen ein Sturmgewehr des Herstellers Heckler & Koch MR 308 und eine Pistole der Marke SIG Sauer sind. Diese stammen laut der Polizei in Rotenburg nicht aus Beständen der Bundeswehr. Des Weiteren fand eine routinemäßig durchgeführte Zuverlässigkeitsüberprüfung der lokalen Waffenbehörde erst Ende letzten Jahres statt.
Staatsanwaltschaft prüft Bedrohungstatbestand
Die Staatsanwaltschaft wird neben den Ermittlungen zu den Tötungsdelikten in einem gesonderten Verfahren prüfen, ob die Handlungen des Beschuldigten gegenüber dem späteren Opfer in der Vortatphase den Tatbestand einer Bedrohung erfüllt haben. Darüber hinaus gab die Polizei bekannt, die Geschehnisse intern aufarbeiten zu wollen.
Insgesamt unterstreicht dieser Fall die Wichtigkeit, Bedrohungen und Konflikte ernst zu nehmen, um potenzielle Gewalttaten frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
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