Bei einer Geschäftsunterlagenprüfung einer Zeitarbeitsfirma haben Zöllner der Osnabrücker Finanzkontrolle Schwarzarbeit am Montag (5. Juni) festgestellt, dass dort drei Frauen und ein Mann aus Moldawien tätig waren, ohne einen erforderlichen Aufenthaltstitel zu besitzen.
Die moldawischen Staatsangehörigen hatten sich gegenüber ihrem Arbeitgeber mit gefälschten rumänischen Identitätskarten ausgewiesen und so dem Arbeitgeber vorgetäuscht, dass sie im Besitz der erforderlichen Ausweispapiere sind, um einer Tätigkeit in Deutschland nachzugehen. Jedoch erkannten die Osnabrücker Zöllner die Fälschungen, da gewisse Sicherheitsmerkmale auf den Ausweispapieren nicht vorhanden waren.
Strafverfahren bereits eingeleitet
Die Personen haben durch diese rechtswidrige Arbeitsaufnahme ihr dreimonatiges Aufenthaltsrecht verwirkt. Gegen sie wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts und der Urkundenfälschung eingeleitet. Für die Durchführung der Verfahren wurden Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 2.600 Euro erhoben.
Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen der moldawischen Staatsangehörigen entscheidet jetzt die zuständige Ausländerbehörde.