Die Polizeidirektion Dresden berichtet von einer hohen Anzahl an Verfahren, die an Christi Himmelfahrt aufgrund des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet wurden. Insgesamt wurden die Beamten zu 84 Einsätzen gerufen, darunter auch mehrere Fälle von Körperverletzung, Sachbeschädigungen und Alkohol am Steuer.
Einsätze an Christi Himmelfahrt
Bei den Polizeieinsätzen an Christi Himmelfahrt in Dresden fiel vor allem die hohe Zahl an Verstößen gegen den Paragrafen 86a des Strafgesetzbuches – Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen – auf. Wie die Polizeidirektion Dresden in einer offiziellen Mitteilung bekannt gab, wurden insgesamt 84 entsprechende Verfahren eingeleitet. Neben dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verzeichnet die Polizei auch eine Reihe von Körperverletzungsdelikten, Sachbeschädigungen und Fahrten unter Alkoholeinfluss.
Auffälliger Fall von Verfassungsfeindlichkeit
Besondere Beachtung fand ein Fall, in dem neun Deutsche im Alter von 27 bis 58 mit einem älteren Militärfahrzeug durch Dresden fuhren und dabei eine Reichsflagge am Fahrzeug befestigten. Während der Fahrt wurden sie dabei beobachtet, wie sie wiederholt rechte Parolen skandierten und den Hitlergruß zeigten.
Erfolgreiche Polizeiaktion
Laut der Polizeidirektion Dresden konnten die Beamten das Fahrzeug schließlich auf der Leipziger Straße im Dresdner Stadtteil Pieschen stoppen und die Identitäten aller Insassen feststellen. Der Staatsschutz der Polizeidirektion Dresden hat inzwischen die Ermittlungen übernommen. Die Polizei äußerte sich dazu: “Alarmierten Polizeibeamten sei es später gelungen, das Fahrzeug auf der Leipziger Straße im Dresdner Stadtteil Pieschen zu stoppen und die Identitäten aller neun Insassen festzustellen.” Es bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen diese Ermittlungen für die Beteiligten haben werden.
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