Die Niedersächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat vor dem Verwaltungsgericht in Hannover eine Schlappe erlitten. Auch in Zukunft dürfen die hannoverschen Verkehrsbetriebe üstra ihre Busse und Bahnen weiter per Video überwachen.
Mit dem am Mittwoch ergangenen Urteil wurde eine Verbotsverfügung der niedersächsischen Datenschutzbehörde kassiert, gegen die das kommunale Verkehrsunternehmen der Landeshauptstadt geklagt hatte. Nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts erlaubt der Landesdatenschutz kein Verbot, sondern nur eine Beanstandung der Aufzeichnung. Für die Verkehrsbetriebe greife nicht das Bundesdatenschutzgesetz mit der Möglichkeit von Verboten, hieß es in der Urteilsbegründung.
Polizei und VOS Osnabrück sehen Videoüberwachung positiv
Landespolizeipräsident Uwe Binias erklärte in einer ersten Reaktion: „Das Urteil hat sicherlich nicht nur einen positiven Effekt für das Sicherheitsgefühl unserer Bürgerinnen und Bürger, sondern es ist auch für die Polizei ein wichtiges Signal.“
Die Pressesprecherin der Verkehrsgemeinschaft Osnabrück (VOS) Katja Diehl erklärte auf Nachfrage unserer Redaktion, dass das in den Bussen erfasste Videomaterial auf Anfrage an die Polizei übergeben werde und auf diesem Wege schon externe Straftaten aufgeklärt werden konnten. Auch Sachbeschädigungen in Bussen und vereinzelte Angriffe auf Busfahrer konnten so aufgeklärt werden. Die VOS-Sprecherin weiter: „Unserer Erfahrung nach ist die Videoaufzeichnung sinnvoll, da sie die subjektive Sicherheit erhöht und mit ihr datenschutzkonform und sensibel umgegangen wird.“
Ein Großteil der Osnabrücker Busse wird videoüberwacht
Nach Angaben der Stadtwerke wird ein Großteil der in Osnabrück und im Umland eingesetzten Busse per Video überwacht. Bei den großen Gelenkbussen und den Bussen mit den Anhängern auf der Westerberg-Linie (BusPlus) ist dies auch aus Gründen der Fahrgastsicherheit notwendig, damit der Fahrer auch den hinteren Bereich bzw. den Anhänger einsehen kann.
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