Dieses Urteil sorgt bundesweit für Aufsehen. Osnabrücker Richter erklären den vom RKI auf 90 Tage verkürzten Genesenenstatus für verfassungswidrig.
Die Verkürzung des Genesenenstatus hat zuletzt schon für Aufregung gesorgt. Der allgemeinen Kritik schließt sich jetzt auch das Verwaltungsgericht Osnabrück an: Die Verkürzung auf 90 Tage sei verfassungswidrig und damit unwirksam.
Das RKI hatte, kurz nachdem ihm dafür die Entscheidungskompetenz übertragen worden war, den Genesenenstatus überraschend verkürzt.
Die Entscheidung gilt jedoch vorerst nur für den Einzelfall und ist noch nicht rechtskräftig.