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Startseite Deutschland & die WeltVGH warnt: GEAS-Gesetz bremst Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber
Deutschland & die Welt

VGH warnt: GEAS-Gesetz bremst Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 3. September 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 3. September 2025
Flüchtlingsheim / Foto: dts
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Ein Gesetzentwurf zur Anpassung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) könnte Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber deutlich verzögern. Das geht aus einer internen Stellungnahme des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hervor, über die der „Focus“ berichtet. Der VGH sieht zusätzliche Belastungen für Behörden und Gerichte und warnt, das Ziel schnellerer Verfahren werde „durch die Neuregelung konterkariert“, heißt es in der Stellungnahme des VGH laut „Focus“. Zudem stellt der VGH die Realisierbarkeit geplanter Fristen in Frage.

VGH sieht Konstruktionsfehler im Gesetzentwurf

Der „Focus“ berichtet über eine interne Stellungnahme des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH), wonach ein Konstruktionsfehler im Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einem Mehraufwand für Behörden und Justiz führen würde. Das Ziel, die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber zu beschleunigen, werde „durch die Neuregelung konterkariert“, heißt es in der Stellungnahme des VGH laut „Focus“.

Um jemanden abzuschieben, braucht es eine Abschiebungsandrohung. Diese wird von der Ausländerbehörde ausgesprochen, wenn ein Asylantrag abgelehnt wurde. Dagegen kann ein Asylbewerber Klage einreichen. Laut dem VGH liegt das Problem darin, dass der Gesetzentwurf aktuelle EU-Rechtsprechung ausblende. Demzufolge muss die Ausländerbehörde nach Abschluss des Verfahrens eine neue Abschiebeandrohung aussprechen. Dagegen kann der Asylbewerber erneut Rechtsschutz einlegen, wodurch sich das Verfahren verlängern würde.

Fristenregelung unter Kritik

Zudem kritisiert der VGH, dass das Gesetz bei Klagen gegen Asylentscheidungen für Verwaltungsgerichte eine Frist von sechs Monaten vorsieht. Dies sei „unrealistisch“, so die Stellungnahme des VGH laut „Focus“. Die tatsächliche Dauer betrage deutschlandweit im Durchschnitt 17,1 Monate. Welche Sanktionen die Nichteinhaltung der Frist nach sich ziehe, sei „unklar“, heißt es in der Stellungnahme des VGH laut „Focus“.

Das Bundesinnenministerium, das für das Gesetz zuständig ist, hat sich auf Anfrage des Magazins nicht zu der Stellungnahme des VGH geäußert.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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