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Startseite OsnabrückVfL Osnabrück gegen Eintracht Braunschweig – 5.000 Zuschauer zugelassen
OsnabrückVfL Osnabrück

VfL Osnabrück gegen Eintracht Braunschweig – 5.000 Zuschauer zugelassen

von PM 15. Februar 2022
von PM 15. Februar 2022
Bremer Brücke bei Flutlicht (Symbolbild)
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Bremer Brücke (Symbolbild)

Wenn der VfL Osnabrück am Samstag gegen Eintracht Braunschweig spielt, dürfen wieder 5.000 Zuschauerinnen und Zuschauer dabei sein. Karten sind ab Mittwoch (16. Februar) erhältlich. 

Am 19. Februar empfängt der VfL Osnabrück die Eintracht aus Braunschweig zum Niedersachsenduell an der Bremer Brücke (Anpfiff: 14:00 Uhr). Nach dem erfolgreich bestrittenen Rechtsweg und der Rückmeldung der lokal zuständigen Behörde sind auf Basis der gültigen niedersächsischen Corona-Schutzverordnung unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens (Warnstufe 2) insgesamt 5.000 Zuschauer für die Parte der Lila-Weißen gegen die „Löwen“ zugelassen. Am Mittwoch beginnt die erste Buchungsphase, zunächst können alle Inhaber einer Lebenslangen Dauerkarte und einer Dauerkarte KOMBI ihr Vorkaufsrecht wahrnehmen.

Die Verkaufsphasen

  • Mittwoch, 16.02. ab 10:00 Uhr: Inhaber Lebenslange Dauerkarte (pro Dauerkarte kann ein Ticket gebucht werden)
  • Mittwoch, 16.02. ab 13:00 Uhr: Inhaber Dauerkarte KOMBI (pro Dauerkarte kann ein Ticket gebucht werden; solange der Vorrat reicht)
  • Donnerstag, 17.02. ab 13:00 Uhr: Etwaiger Verkauf für Inhaber FLEX-Dauerkarte, sofern noch Tickets verfügbar sind (pro Dauerkarte kann ein Ticket gebucht werden; solange der Vorrat reicht)
  • Freitag, 18.02. ab 13:00 Uhr: Etwaiger freier Verkauf, sofern noch Tickets verfügbar sind

Tickets im Online-Shop, über die Ticket-Hotline und im Fanshop erhältlich

Die zur Verfügung stehenden Eintrittskarten können zu den oben angegebenen Buchungsphasen über die Ticket-Hotline, im Online-Shop unter www.vfl.de/ticketshop und im Fanshop an der Bremer Brücke (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 13:00 bis 18:00 Uhr) gebucht werden. Voraussetzung für die Buchung im Online-Shop ist ein Konto, das mit der Dauerkarte verknüpft ist. Ob ein Konto verknüpft ist, kann jeder Fan selbst nachsehen. Nach der Anmeldung im Online-Shop unter: „Mein Konto“ -> „Kundengruppen“. Weitere Fragen dazu können per E-Mail an ticketing@vfl.de gestellt werden.

2G-Status verpflichtend, alle Tribünenbereiche geöffnet

Maximal 5.000 Zuschauer (darunter 500 Gästefans) sind aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens zugelassen, das entspricht etwa 30 Prozent der Stadionkapazität. Der Hygienesitzplan für die beiden Sitzplatztribünen GiroLive-Nordtribüne und Stadtwerke Osnabrück-Südtribüne sieht das bekannte 2er-Schachbrettmuster vor.

2G im Stadion

Am 19. Februar gilt wie zuletzt der 2G-Status im gesamten Stadion. Es erhalten also nur Personen Zutritt, die entweder genesen oder vollständig geimpft sind. Ausnahmen bilden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die auch keinen negativen Antigenschnelltest vorweisen müssen. Zudem sind Personen von der 2G-Regel ausgenommen, die eine medizinische Kontraindikation vorweisen können, schwanger sind oder an medizinischen Studien teilnehmen. Hier ist eine Kontaktaufnahme im Vorfeld per E-Mail an ticketing@vfl.de und der Nachweis eines ärztlichen Attests zwingend notwendig.

FFP2-Maskenpflicht

An den Stadioneingängen ist neben dem 2G-Nachweis auch ein Lichtbilddokument zum Abgleich der Personalien erforderlich; Alle Stadionbesucher ab 14 Jahren sind während des gesamten Aufenthalts an der Bremer Brücke zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet (eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung reicht nicht aus). Kinder zwischen 6 und 13 Jahren können jegliche Art einer Mund-Nase-Abdeckung tragen. Kinder unter 6 Jahren sind davon komplett ausgenommen; Auf allen Tribünen gilt Rauchverbot; Speisen und Getränke an den Cateringständen können wie gewohnt ausschließlich bargeldlos bezahlt werden; Die 500 Gästetickets sind ausschließlich über den Gastverein erhältlich; Die Joe Enochs Kindertribüne bleibt geschlossen.

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PM

Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

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