Im Gerichtsprozess gegen Björn Höcke, Landeschef der AfD in Thüringen, wurde noch keine Entscheidung getroffen und die Verhandlung wurde auf den kommenden Dienstag vertagt. Höcke wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen genutzt zu haben.
Prozessverlauf und Vorwürfe gegen Höcke
Der erste Prozesstag am Donnerstag war geprägt von Verzögerungen, welche die Staatsanwaltschaft als „Verzögerungstaktik“ von Björn Höcke und seinen Verteidigern wertete. Unter anderem wurde die Anklageschrift erst nach einer Mittagspause verlesen, da die Verteidigung wiederholt durch Unterbrechungen auf abgelehnte Anträge reagierte.
Antrag auf Tonaufnahmen abgelehnt
Zu Beginn des Prozesses stellte die Verteidigung einen Antrag auf vollständige Dokumentation der Hauptverhandlung durch eigene und offizielle Tonaufnahmen. Der Antrag wurde abgelehnt, da solche Anträge erst ab zehn Verhandlungstagen gestellt werden dürften.
Vergleiche mit Trump-Prozessen
Die Anwälte Höckes zogen weiterhin Parallelen zu den Gerichtsprozessen gegen den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump, äußerten Befürchtungen, dass es sich um einen „politischen Prozess mit öffentlichen Vorverurteilungen“ handeln könnte und kritisierten eine „vorverurteilende und aufgeheizte“ Berichterstattung.
Vorwürfe der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft wirft Höcke vor, bei einer Wahlkampfveranstaltung der AfD im Mai 2021 eine verbotene Losung der NSDAP verwendet zu haben. Höcke soll in Kenntnis der Strafbarkeit dieser Losung bei einer Veranstaltung der AfD im Dezember 2023 diese erneut verwendet haben und das Publikum durch Gesten animiert haben, den zweiten Teil der Losung auszusprechen.
Änderung in der Anklage
Am Donnerstagmorgen wurde der Vorfall in Gera von der ersten Anklage getrennt, aufgrund einer Änderung bei Höckes Verteidigern. Allerdings beantragte die Staatsanwaltschaft im Prozessverlauf, beide Vorfälle wieder zu verbinden, da sich die Äußerung in Gera „strafschärfend ausüben“ könne.
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