Das Verwaltungsgericht Weimar hat eine Klage des AfD-Landesverbands Thüringen gegen den Thüringer Verfassungsschutzbericht 2021 abgewiesen, in dem die Partei als „erwiesen rechtsextrem“ bezeichnet wird. Die Kritik des Co-AfD-Chefs Stefan Möller an der Behörde und dem deutschen Rechtssystem wird von dem Verfassungsschutz-Vizepräsidenten Roger Derichs zurückgewiesen.
Gericht weist Klage ab
Das Verwaltungsgericht Weimar hat die Klage des AfD-Landesverbands Thüringen abgewiesen. In der Klage wird der Thüringer Verfassungsschutzbericht 2021 angegriffen, der die Partei als „erwiesen rechtsextrem“ einstuft und ihr „Angriffe auf das Rechtsstaatsprinzip“, eine „Form extremistischer Islamfeindschaft“ sowie „Geschichtsrevisionismus“ attestiert. Das Gericht hält die Klage gegen diese Passagen für unbegründet.
AfD kündigt Widerspruch an
Die AfD hat angekündigt, in die nächste Instanz zu gehen. Stefan Möller, Co-AfD-Chef in Thüringen, kritisierte die Behörde scharf gegenüber der „Welt“. „Der Verfassungsschutz ist ein Fremdkörper in der Demokratie“, sagte er. „Man will mich als Oppositionellen daran hindern, justizpolitische Positionen zu äußern, welche die Praxis der Besetzung von Gerichten durch die herrschenden Parteien kritisieren.“
Verfassungsschutz weist Kritik zurück
Roger Derichs, der stellvertretende Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, widerspricht Möllers Kritik entschieden. „Zur Besetzungspraxis von Verfassungsrichtern gibt es eine breite politische Diskussion“, sagte er. „Möllers Äußerungen stellen aber zusätzlich in Abrede, dass das deutsche Rechtssystem den Vorgaben des Grundgesetzes entspricht und die Gerichte unabhängig sind.“ Derichs ergänzt weiterhin, dass das Bundesverfassungsgericht in den zurückliegenden Jahren mehrere Entscheidungen zu Ungunsten der Regierungen getroffen habe. Zudem würden die BVerfG-Richter nur einmal für zwölf Jahre gewählt. „Da eine Wiederwahl ausgeschlossen ist, müssen sie sich nicht wohlfeil verhalten“, so Derichs.
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