Am Mittwochvormittag wurde vor dem Verwaltungsgericht in Osnabrück über einen Ratsbeschluss aus dem Mai 2017 verhandelt.
Seinerzeit hatte die Regenbogenkoalition aus SPD, Grünen, FDP, UWG, Piraten und Linkspartei im Stadtrat, gegen den ausdrücklichen Rat von Oberbürgermeister Wolfgang Griesert, die Sperrung des Neumarkts für den Individualverkehr beschlossen.
In einer ausführlichen Urteilsbegründung (siehe auch Kommentar zum Urteil) stellte das Verwaltungsgericht klar, dass der Ratsbeschluss vor 2,5 Jahren unrechtmäßig erfolgte.
Geklagt hatten mehrere Anlieger und Wohnungseigentümer vom Wall, der dadurch zusätzlich belastet worden wäre. Sowohl hinsichtlich der zusätzlichen Gesundheitsgefährdung der Anlieger durch Lärm wie durch Abgase sahen die Richter die Rechte der Anlieger verletzt.
Auch hinsichtlich eindeutiger Zahlen der Polizei, die belegen konnten, dass durch eine Neumarktsperrung die Unfallzahlen auf dem Wallring ansteigen würden, konnten die Richter nicht erkennen, warum bei einer Neumarktsperrung das Allgemeinwohl über den Interessen der Anlieger liegen könnte.