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Verwaltungsgericht Köln: Bundesverfassungsschutz darf Junge Alternative als extremistisch einstufen

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Bundesverfassungsschutz die Jugendorganisation der AfD, die Junge Alternative (JA), als gesichert extremistische Bestrebung einstufen darf. Dies stellt eine deutliche Niederlage für die AfD dar, die zusammen mit der JA gegen eine bereits im April 2023 erfolgte Einstufung als rechtsextrem geklagt hatte.

Gerichtsentscheidung unterstreicht rechtsextreme Einstufung der Jungen Alternative

Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte am Montag die Entscheidung des Bundesverfassungsschutzes (BfV), die AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative (JA) als gesichert extremistische Bestrebung einzuordnen. Hiergegen können noch Rechtsmittel eingelegt werden. Die JA war vom BfV bereits im April 2023 als gesichert rechtsextrem eingestuft worden – eine Entscheidung, gegen die die AfD und die JA im Juni 2023 Klage erhoben und vorläufigen Rechtsschutz beantragt hatten.

SPD sieht Entscheidung als Niederlage für die AfD

Die Parlamentsgeschäftsführerin der SPD, Katja Mast, bezeichnete die Gerichtsentscheidung im Gespräch mit der „Rheinischen Post“ als eine deutliche Niederlage für die AfD: „Nun hat die AfD eine herbe Klatsche vor Gericht einstecken müssen“, sagte sie und fügte hinzu: „Es ist gut, dass die Junge Alternative unter strenger Beobachtung des Verfassungsschutzes steht.“

Mast führte weiter aus, dass „die AfD und ihre rechten Vorfeldorganisationen, dazu gehört die Junge Alternative, Hass und Hetze“ verbreiten würden und das Land spalteten. „Sie untergraben systematisch das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen, unsere Medien und Rechtsstaat“, betonte die SPD-Politikerin. Jedoch zeige die aktuelle Gerichtsentscheidung auch, dass die Demokratie wehrhaft gegen Rechtsextremismus sei.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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