Auch nach der negativ ausgefallenen „Vorabprüfung“ des Bürgerbegehrens für den Erhalt von Bäumen und Freiraum vor dem Dominikanerkloster, wollen die Initiatorinnen nicht aufgeben. Zweifel, ob die juristische Beurteilung der Angelegenheit durch die Verwaltung haltbar ist, stehen weiterhin im Raum
„Rein formell“ seien die rund einen Monat vor dem negativen Bescheid eingereichten Unterlagen korrekt gewesen, so Verwaltungsvorstand Katharina Pötter bei einem Pressetermin am Mittwoch, die Formulierung des Begehrens selbst hätte aber schließlich zu einem negativen Prüfergebnis geführt, dem die Mitglieder des Verwaltungsausschusses (VA) am Dienstagabend „ohne größere Diskussion“ gefolgt seien.
Unsere Redaktion hatte wenige Stunden vor der Sitzung die uns zugespielte Beschlussvorlage der Verwaltung vorab veröffentlicht.
Dieser Leak aus den Reihen von Politik oder Verwaltung, hat nach Insider-Informationen aus dem Rathaus rund um die Sitzung des VA für mehr Diskussionen geführt, als das drohende Abholzen der mehr als einem Dutzend Bäume auf der bislang als Parkplatz genutzten alten Freifläche. Der Klostergarten, der nach inzwischen allerdings wieder zurückgezogenen Plänen der Verwaltung, einem Stadthaus 3 weichen soll, hat in der jüngeren Vergangenheit schon als Klostergarten und als Exerzierplatz gedient – war jedoch in der Stadtgeschichte niemals bebaut.
Verwaltung entschied nach eigener Ansicht „unverzüglich“ und nicht „konstruiert“
Eine „Konstruktion“ der Versagensgründe wollte Pötter nicht gelten lassen und erläuterte, unterstützt von Rechtsamts-Chefin Verena Voß, dass die gesetzlich geforderte „Unverzüglichkeit“ der Prüfung ein unbestimmter Rechtsbegriff sei und dass der benötigte Zeitrahmen für die Entscheidung – erst nach zwischenzeitlich zwei verstrichenen Sitzungen des unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagenden Ausschusses – noch im gebotenen zeitlichen Rahmen gewesen sei.
Auf die vom renommierten Juristen Prof. Dr. Koch von der Universität Osnabrück vorab geäußerte Kritik an der Argumentation der Stadtverwaltung, gingen Rechtsamts-Chefin Voß und Katharina Pötter, beide ebenfalls Juristinnen, nicht ein. Nach Ansicht der Stadtverwaltung sei eine Baugenehmigung der eigentliche Gegenstand des Bürgerbegehrens, und deshalb hätte die Vorprüfung negativ ausfallen müssen.
Initiatorinnen prüfen erstmal Begründung der Verwaltung
Eine der insgesamt drei Initiatiorinnen des Bürgerbegehrens erklärte gegenüber unserer Redaktion, dass man auf ein negatives Ergebnis der Vorprüfung bereits vorbereitet gewesen sei und die Initiatoren sich bereits mit der genannten Begründung kritisch auseinandergesetzt haben: „Wir bedauern natürlich, nicht selbst von der Verwaltung informiert worden zu sein. Aber auf die Presse ist Verlass. Zurzeit besprechen wir noch einige Einzelheiten unseres weiteren Vorgehens. Nach wie vor sind wir überzeugt, dass der Baumbestand an der Dominikanerkirche bewahrt werden muss und bewahrt werden kann“.