Ein Mann wurde für eine Autoattacke auf Gegendemonstranten während einer AfD-Veranstaltung im schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg im Jahr 2020 zu einer Jugendstrafe verurteilt. Das Urteil des Landgerichts Kiel, das auch Schmerzensgeldzahlungen an die Nebenkläger vorsieht, blieb unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft.
Urteil für Autoattacke bei AfD-Veranstaltung
Das Landgericht Kiel befand den Angeklagten am Donnerstag wegen gefährlicher Körperverletzung und eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr für schuldig. Das Vergehen ereignete sich im Umfang einer Veranstaltung mit dem damaligen AfD-Chef Jörg Meuthen. Die Attacke resultierte in vier Verletzten. Das Strafmaß beträgt laut Urteilsspruch drei Jahre Jugendstrafe.
Staatsanwaltschaft forderte höhere Strafe
Obwohl die Entscheidung des Gerichts eine Geldstrafe für die Nebenkläger beinhaltet, blieb sie unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für den damals 19-jährigen Täter eine strengere Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gefordert.
Vorwurf des politischen Motivs
Die Ermittler vermuten, dass der Täter absichtlich mit seinem Auto auf den Gehweg gefahren ist und dabei mehrere Personen angesteuert hat. Im Verlauf des Prozesses bestritt der Angeklagte allerdings ein politisches Motiv hinter seiner Tat. Die endgültige Beweislage und Bewertung obliegt jedoch dem Gericht, welches in diesem Fall eine Verurteilung für angebracht hielt.
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