Deutschland hat einen verurteilten Gewalttäter aus dem Niger in einem eigens gecharterten Flugzeug abgeschoben, was Kosten in Höhe von 120.450 Euro verursachte. Der Asylbewerber war aufgrund einer Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden und seine Abschiebung wurde seit 2019 angestrebt.
Abschiebung eines verurteilten Verbrechers
Im Februar 2023 wurde laut einem Bericht der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, der sich auf das Innenministerium Sachsen-Anhalt stützt, ein Mann aus dem Niger abgeschoben. Dieser war wegen der Vergewaltigung eines Mädchens in Dessau im Juni 2019 zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden.
Versuche der Abschiebung seit 2019
Die sachsen-anhaltinische Innenbehörde versuchte seit dem Urteil, den Asylbewerber abzuschieben. Allerdings scheiterten diese Bemühungen aufgrund fehlender Reisepapiere. Ende 2022 stellte der Staat Niger schließlich die notwendigen Dokumente aus, die allerdings nur für einen Tag und einen Flug gültig waren. Aufgrund dessen entschied sich die Behörde für einen speziell gecharterten Flug von Leipzig aus, um ein mögliches Risiko eines Flugausfalls auszuschalten.
Abschiebungen im Privatjet
Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 15 Abschiebungen mithilfe privater Charterflüge durchgeführt. Dabei konnten bis zu vier Personen in einem Flugzeug Platz finden. Insgesamt wurden auf diesem Weg 41 Personen abgeschoben, wobei die meisten davon in die Türkei gebracht wurden.
Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Gruppe Die Linke im Bundestag beliefen sich die Kosten für die Rückführung auf 120.450 Euro. Dies sind erhebliche Ausgaben, die im Zuge der Bemühungen um Rückführung von straffällig gewordenen Asylbewerbern entstanden sind.
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