Die Angeklagten D. (links) und S. (rechts) mit ihren Rechtsanwälten Klein (außen rechts) und Thérond (mitte). /Foto: Jannis Brunsmann
Das Landgericht Osnabrück beginnt die Verhandlung über den Vorwurf des versuchten Totschlags auf der Landstraße L 92 bei Melle. Angeklagt sind zwei heute 33 und 36 Jahre alte Brüder aus Melle. Sie werden angeklagt im September 2019 einen bekannten Rollerfahrer mit einem Lkw absichtlich zu Fall gebracht und damit schwer verletzt zu haben.
Die Hauptverhandlung gegen die Angeklagten begann am Montag, dem 17. August 2020. Die Rechtsanwälte Thomas Klein und Joe Thérond aus Osnabrück verteidigen die Angeklagten. Das Opfer ist als Nebenkläger zugelassen und wird von Rechtsanwalt Oliver Tönsing aus Melle vertreten.
Neuer Partner der Ex-Lebensgefährtin
Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft sollen die beiden Angeklagten S. und D. am 26. September 2019 auf der Landstraße L 92 – auch bekannt als Osnabrücker Straße – den Geschädigten L. mit einem Lkw absichtlich zu Fall gebracht haben, als er auf einem Motorroller fuhr. Zuvor soll es persönliche Spannungen zwischen den Angeklagten und dem Opfer gegeben haben.
Das Opfer L. sei der neue Partner der ehemaligen Lebensgefährtin des Angeklagten D., was der Angeklagte – laut Staatsanwaltschaft – wohl nicht verkraften konnte. Dennoch gab er seinen Roller zur Reparatur an L. ab. Nachdem er das Gerücht hörte, dass das Opfer L. seiner Partnerin gegenüber angeblich gewalttätig sei, entschloss sich – laut Anklage der Staatsanwaltschaft – der Angeklagte D. dem Opfer L. einen „Denkzettel zu verpassen“.
Rollerfahrer durch Lkw zu Fall gebracht
Nachdem der Roller fertig repariert war, forderte der Angeklagte D. den Geschädigten L. auf ihm den Roller vorbei zu fahren. Er hätte mit seinem Bruder – der vom Beruf aus Lkw fuhr – geplant, L. auf dem Weg abzufangen und ihn mit einem Lkw zu Fall zu bringen, um ihn so zu demütigen.
Laut Anklageschrift fuhren die Brüder die Strecke, auf der sie das Opfer L. vermuteten, ab, entdeckten ihn und bedrängten ihn mit dem Lkw. Der Angeklagte S. hätte den Lkw gefahren, während D. versucht habe, das Opfer aus der offenen Fahrertür zu Fall zu bringen. Durch eine Berührung mit dem Lkw sei der Geschädigte L. schließlich zu Fall gekommen. Dabei geriet das rechte Hinterbein des Opfers unter das rechte Hinterrad des Lkw und wurde an mehreren Stellen schwer verletzt. Laut Staatsanwaltschaft sei beiden Angeklagten die Möglichkeit der tödlichen Verletzung vorher bewusst gewesen. Fünf Minuten nachdem das Opfer gestürzt war, riefen die beiden Angeklagten die Polizei, in der Hoffnung die Tat als Unfall ohne Fremdeinwirkung ausgeben zu können. Laut Staatsanwaltschaft hätte der Angeklagte D. das Opfer mit den Worten „Ich mache dich fertig, wenn du der Polizei etwas sagst“ bedroht.
Bis zu 15 Jahre Haft
Die Anklage der Staatsanwaltschaft umfasst drei Punkte: der versuchte Totschlag, der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr, der durch die Tat entstand, und die lebensgefährliche Körperverletzung. Vom Landgericht wurde die Anklage zugelassen. Die Verhandlung wird am 26. August, am 31. August und am 3. September weitergeführt. Im Fall einer Verurteilung drohen den Angeklagten bis zu 15 Jahre Haft.