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Versprechen der Bundesländer: Mehr Transparenz bei der Grundsteuer

(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Berlin (dts Nachrichtenagentur) – In Deutschland herrscht eine klare Forderung nach mehr Transparenz hinsichtlich der neuen Grundsteuer. Verschiedene Bundesländer, darunter Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Schleswig-Holstein, haben ihre Absicht bekundet, ihren Bürgern deutlich zu machen, welcher Hebesatz in ihren jeweiligen Kommunen aufkommensneutral sein würde, sobald die Reform in Kraft tritt.

Umfrage zu Umstellungsarbeiten. 
Laut einer Umfrage der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ unter allen Bundesländern zum Stand der Umstellungsarbeiten hegen diese Länder den Wunsch, die Steuerentwicklung transparent zu gestalten. „Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen wird daher sämtliche Kommunen öffentlich über den jeweiligen Hebesatz informieren, der zur Aufkommensneutralität in der jeweiligen Kommune führt“, heißt es aus der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen. Niedersachsen hat seinen Gemeinden sogar aufgetragen, neben dem festgesetzten Hebesatz jenen zu veröffentlichen, der aufkommensneutral wäre.

Transparenz-Initiativen

Schleswig-Holstein plant ein Transparenzregister, das aufzeigen soll, wie Gemeinden ihre Hebesätze für das Jahr 2025 anpassen sollten, um Einnahmen auf dem gleichen Niveau wie vor der Reform zu erzielen. In Potsdam ist man dabei, ein öffentliches digitales Verzeichnis vorzubereiten. Die neue Grundsteuer tritt schließlich Anfang 2025 in Kraft und betrifft etwa 36 Millionen neu zu bewertende Immobilien.

Grundsteuer und ihre Auswirkungen

Das Aufkommen aus der Grundsteuer, derzeit rund 15 Milliarden Euro, fällt den Kommunen zu. Diese entscheiden über den Hebesatz und damit über die konkrete Belastung für jeden Einzelnen. Die Grundsteuer betrifft alle – Eigentümer zahlen sie direkt, Mieter tragen ihren Teil über die Umlage.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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