HASEPOST
 
HASEPOST

Versicherungsschutz für Hunde: 3 Arten der Hundeversicherung

Sie begleiten uns durch unser Leben, gehören zur Familie und bereichern unseren Alltag: Hunde erweisen sich als treue Begleiter in jeder Lebenslage.

Umso wichtiger ist es, unseren Vierbeiner ausreichend zu schützen und im Falle eines medizinischen Notfalls bestmöglich zu versorgen. Eine leistungsstarke Hundeversicherung bewahrt uns zudem vor hohen Tierarzt- und Behandlungskosten, sodass wir unserem Mitbewohner stets die beste Therapiemöglichkeit bereitstellen können.

Doch was ist eine Hundeversicherung? Welche drei Varianten stehen zur Auswahl? Und ist die Hundehaftpflichtversicherung Pflicht?

Was ist eine Hundeversicherung?

Eine Hundeversicherung kann einen Versicherungsschutz im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls des Hundes umfassen. Mit einer Hundekrankenversicherung bei Barmenia schützen sich Hundehalter vor einer hohen finanziellen Belastung im Falle einer Verletzung oder Erkrankung des Vierbeiners. Auf diese Weise können Hundehalter zum Beispiel verhindern, dass Therapien aufgrund einer fehlenden Liquidität ausgeschlagen werden müssen.

Neben der Hundekrankenversicherung besteht die Möglichkeit, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese greift, wenn der Hund Schäden an Dritten hervorruft. Diese Schäden können mit finanziellen Aufwänden einhergehen, die sich im schlimmsten Fall als existenzbedrohend erweisen können. Die Haftpflicht übernimmt in diesem Fall die Zahlung, sodass sich der Hundehalter nicht verschuldet.

Beide Versicherungsformen halten – je nach Anbieter – unterschiedliche Tarife und Varianten bereit. Welche Hundeversicherung sich als vorteilhaft erweist, muss im Einzelfall entschieden werden.

Die Hundekrankenversicherung

Die Krankenversicherung für den Hund muss nicht verpflichtend abgeschlossen werden. Jedoch deckt diese die Tierarztkosten ab und bewahrt den Hundehalter vor hohen Rechnungen. Dabei unterscheidet man zwischen der Krankenvollversicherung und der OP-Versicherung.

Die Hundekrankenversicherung steht in unterschiedlichen Ausführungen und Tarifen zur Auswahl. In der Regel können Hunde ab der 8. Lebenswoche und bis zum 9. Lebensjahr versichert werden. Inbegriffen ist zum Beispiel die Kostenübernahme für Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen wie die Entfernung von Zahnstein.

Die Hunde-OP-Versicherung

Die Hunde-OP-Versicherung trägt die Kosten im Falle einer Operation des Hundes. Die meisten Anbieter übernehmen ausschließlich Rechnungen für OPs, die notwendig sind. Erwünschte Operationen wie eine Kastration werden häufig abgelehnt.

Im Ernstfall schützt die OP-Versicherung Hundehalter vor hohen und unerwarteten Operationskosten. Diese fällt günstiger aus als die Vollschutzversicherung und gilt als reduzierte Variante der Hundeversicherung. Die monatlichen Kosten fallen gering aus, bewahren Hundehalter jedoch vor spontanen Einmalzahlungen beim Tierarzt. In vielen Tarifen sind zudem die Vor- und Nachbehandlung und ein stationärer Aufenthalt abgedeckt.

Doch aufgepasst: Wer auf die Hundekrankenversicherung verzichtet und ausschließlich die OP-Versicherung abschließt, muss alle anderen Tierarztkosten aus eigener Tasche bezahlen.

Die Hundehaftpflicht

In vielen Bundesländern in Deutschland greift eine Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung. Der Grund: Ein Hund kann jederzeit ein natürliches Verhalten verfolgen und unerwartet handeln.

So kann der Hund beispielsweise einen Fahrradfahrer anspringen, der fällt und von einem Auto überrollt wird. In diesem Fall entstehen hohe Schadenssummen. Der Hundehalter haftet für die Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Ohne Versicherung können die finanziellen Forderungen den privaten Ruin bedeuten.

Die Haftpflichtversicherung kommt – nach der Überprüfung der Sachlage – für die entstandenen Kosten auf. Besteht kein Schadensanspruch, weil der Hund nicht für die Vorkommnisse verantwortlich gemacht werden kann, weist die Versicherung den Fall ab und übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten, wenn der Halter von Geschädigten verklagt wird.

Deswegen sollte eine Hundehaftpflichtversicherung selbst dann in Erwägung gezogen werden, wenn keine Pflicht in dem jeweiligen Bundesland besteht.

Ist die Hundeversicherung Pflicht?

Ob eine Hundeversicherung verpflichtend abgeschlossen werden muss, steht in Relation zu dem Wohnort des Hundehalters und der Hunderasse.

In folgenden Bundesländern gilt die Hundeversicherungspflicht:

  • Berlin
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Die Versicherungspflicht besteht in allen genannten Bundesländern ohne Rassenbezug. Listenhunde müssen dagegen in diesen Bundesländern versichert werden:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen
  • Saarland

Weiterhin bestehen Ausnahmen: In Bayern muss eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, bevor die Haltungsgenehmigung für einen Listenhund ausgestellt werden kann.

In Nordrhein-Westfalen besteht eine Verpflichtung zum Abschluss einer Hundeversicherung, wenn der Hund eine Schulterhöhe von über 40 Zentimetern und ein Körpergewicht von über 20 Kilogramm aufweist. Auch Listenhunde müssen versichert werden. Für Rückfragen steht das Ordnungsamt zur Verfügung.

Das Fazit – eine Hundekrankenversicherung schützt vor hohen finanziellen Belastungen

Ganz gleich, ob der Familienhund klein oder groß, leicht oder schwer, jung oder alt ist: Mit einer Hundeversicherung schützen sich Hundehalter unabhängig von der Statur, dem Alter und der Rasse des Vierbeiners vor hohen Kosten.

Diese können durch tierärztliche Behandlungen oder durch Schäden an Dritten hervorgerufen werden. Im schlimmsten Fall stürzen die hohen Forderungssummen Hundehalter in den finanziellen Bankrott.

Um sich vor einer Verschuldung zu bewahren, können Interessierte eine Hundekrankenversicherung, eine Hunde-OP-Versicherung oder eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Erstgenannte umfasst eine Kostenübernahme für die Untersuchungen beim Tierarzt.

Die OP-Versicherung stellt eine reduzierte Art der Hundekrankenversicherung dar und greift nur bei notwendigen OPs mit Anästhetikum. Die Hundehaftpflichtversicherung dagegen schützt Hundehalter im Fall eines Schadensfalls an Dritten. Dabei ist es sinnvoll, sich bereits vor der Anschaffung des Hundes über mögliche Versicherungen zu informieren.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
Redaktion Hasepost
Redaktion Hasepost
Dieser Artikel entstand innerhalb der Redaktion und ist deshalb keinem Redakteur direkt zuzuordnen. Sofern externes Material genutzt wurde (bspw. aus Pressemeldungen oder von Dritten), finden Sie eine Quellenangabe unterhalb des Artikels.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion