Aufgrund der geänderten Witterungsverhältnissen besteht nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes im Landkreis Osnabrück gegenwärtig nur noch eine geringe Waldbrandgefahr. Aus diesem Grund wird die Verordnung zur Verhütung von Waldbränden im Landkreis Osnabrück aufgehoben.
Auch wenn die Verordnung zunächst angehoben wird, ruft der Landkreis Osnabrück dennoch zu einem umsichtigen Verhalten in den Wäldern, Mooren und Heidegebieten auf. Es gelten weiterhin die Ge- und Verbote des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG).
Feuer und Rauchen generell bis Ende Oktober verboten
Das Entfachen eines Feuers und das Rauchen in Wald, Moor und Heide sowie in gefährlicher Nähe davon, ist in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober grundsätzlich nicht erlaub. Das Grillen auf Grillplätzen ist wieder gestattet. Waldbesucher sollten Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen blockieren. Wer einen Waldbrand bemerkt, sollte die Feuerwehr sofort über den Notruf 112 rufen und dabei genaue Angaben über den Standort geben.
Sofern sich die Witterungsverhältnisse erneut ändern und eine hohe Waldbrandgefahr droht, kann erneut eine Verordnung zur Verhütung von Waldbränden im Landkreis Osnabrück erlassen werden.