Am 28. April 2020 kam es auf der A30 bei Osnabrück zu einem Verkehrsunfall. Ein zunächst Unbekannter filmte die Rettungsmaßnahmen im Vorbeifahren. Dank der guten Zusammenarbeit zwischen dem Polizeipräsidium Recklinghausen und der Osnabrücker Autobahnpolizei konnte der Mann nun ermittelt werden.
Bei einem Verkehrsunfall auf der A30 bei Osnabrück zog sich eine 44-jährige Autofahrerin am 28. April 2020 tödliche Verletzungen zu. Ersthelfer befreiten die Frau aus ihrem Auto und reanimierten sie an der Unfallstelle. Trotz der sofortigen Hilfe verstarb die 44-Jährige später im Krankenhaus an den Folgen ihrer Verletzungen.
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches
Beim Vorbeifahren an der Unfallstelle filmte ein zunächst Unbekannter die Rettungsmaßnahmen. Der Mann befand sich als Beifahrer in einem Auto. Als die Ersthelfer ihn auf sein Fehlverhalten ansprachen, beleidigte er diese. Dank der guten Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Recklinghausen konnten die Beamten der Autobahnpolizei Osnabrück den Mann ermitteln. Es handelt sich dabei um einen 32-Jährigen aus dem Kreis Recklinghausen. Das Video wurde durch die Polizei unwiderruflich gelöscht. Der 32-Jährige wird sich nun wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches und Beleidigung verantworten müssen.