Steuern auf Vergnügen, die gibt es wirklich – und nicht zu knapp. Tanzen, Automatenspiele aber auch Striptease und Filmvorführungen sind vergnügungssteuerpflichtig und werden direkt als Einnahmen in den Kassen von Städten und Kommunen verbucht. In Osnabrück könnte die Vergnügungssteuer in zwei Fällen jetzt auf neue Füße gestellt werden.
Anlässlich ihrer Handgiftenrede erklärte Osnabrücks Oberbürgermeisterin Katharina Pötter bereits Anfang Januar, dass Osnabrück künftig auf die Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen verzichten solle. Diese Steuer sei nach ihrer Ansicht „aus der Zeit gefallen“ und verursacht in der Verwaltung und bei den Steuerpflichtigen auch einen nicht unerheblichen bürokratischen Aufwand,.
Kompensiert werden sollen die wegfallenden Einnahmen aus der „Tanz-Steuer“ durch eine „deutlich“ angehobene Vergnügungssteuer für Geldspielautomaten, so die Oberbürgermeisterin.
Katharina Pötter kündigte an, dem Rat „in Kürze“ einen entsprechenden Vorschlag zur Neuregelung der Vergnügungssteuer zu unterbreiten.
Unsere Redaktion hat sich vorab schon mal bei der Verwaltung schlau gemacht, um was für Summen es hier geht, wer bislang die Vergnügungssteuer in Osnabrück für Tanzveranstaltungen und Automatenspiele zahlt und welches Vergnügen in Osnabrück sonst noch steuerpflichtig ist.
„Schönheitstanz“ spült mehr als 100.000 Euro in die Stadtkasse
Neben Tanzveranstaltungen und Spielautomaten erhebt die Stadt Osnabrück auch Vergnügungssteuern auf Filmvorführungen und selbst das Anschauen anderer Menschen kann steuerpflichtig sein, zumindest wenn folgende Kriterien darauf zutreffen: Schönheitstänze, Table Dance, Burlesque, Striptease und etwas weniger konkret „Schaustellungen von Personen und Darbietungen ähnlicher Art“.
Die Besteuerung auf „das Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielclubs“ dürfte insbesondere das Casino am Hauptbahnhof betreffen.
Das Gesamtvolumen der Vergnügungssteuer lag 2022 bei 4,3 Millionen Euro und stieg 2023 auf 4,6 Millionen Euro, wobei übrigens auf den „Schönheitstanz“ und ähnliche Darbietungen etwa 110.000 Euro entfielen.
Clubs und Discotheken zahlen etwa 360.000 Euro Vergnügungssteuer pro Jahr
Allgemeine Tanzveranstaltungen brachten der Stadt Osnabrück zuletzt eine jährliche Vergnügungssteuer von rund 360.000 Euro pro Jahr ein. Diese Steuer wird entweder als Prozentsatz des Kartenpreises (10%) oder nach der Veranstaltungsfläche (1,50 Euro pro angefangene 10qm) erhoben.
Von dieser Steuer sind in Osnabrück hauptsächlich 18 Clubs und Diskotheken betroffen, sowie zu einem kleineren Teil 25 weitere Veranstalter, die nur sporadisch Tanzveranstaltungen organisieren.
Die Stadt kassiert mit: 22% bzw. 4 Millionen Euro pro Jahr aus Geldspielautomaten
Mehr als zehnmal so hoch – im Vergleich zu den Tanzveranstaltungen – ist das Vergnügungssteueraufkommen aus Geldspielgeräten, das 2023 etwa 4 Millionen Euro umfasste.
Derzeit werden Einnahmen aus Spielgeräten mit einem Steuersatz von 22 % versteuert, wobei die Bemessungsgrundlage das Einspielergebnis des jeweiligen Gerätes ist. In Osnabrück gibt es 35 aktive Firmen, die Spielgeräte betreiben, und insgesamt etwa 550 Geldspielgeräte.
Wann der Stadtrat über die von der Oberbürgermeisterin vorgeschlagenen Änderungen entscheiden wird, ist noch offen. Der Fachausschuss für Finanzen, der am Dienstag (23.01.2024) tagt, hat das Thema noch nicht auf der Tagesordnung.