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Startseite Deutschland & die WeltVerfassungsschutz-Zusage an AfD ist keine juristische Niederlage
Deutschland & die Welt

Verfassungsschutz-Zusage an AfD ist keine juristische Niederlage

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 8. Mai 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 8. Mai 2025
Clara Bünger (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) will die AfD vorerst nicht mehr öffentlich als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnen. Rechtspolitiker verschiedener Parteien betonen jedoch, dass dies weder ein Erfolg für die AfD noch eine Aussage zur Einstufung der Partei sei. Bei der getroffenen Vereinbarung handele es sich um ein übliches rechtliches Vorgehen im Rahmen von Eilverfahren.

Reaktionen auf „Stillhaltezusage“ des Verfassungsschutzes

Die rechtspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Clara Bünger, sieht in der Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) zu einer sogenannten „Stillhaltezusage“ keinen Erfolg für die AfD. „Die heutige Eilmeldung zur sogenannten Stillhaltezusage des Verfassungsschutzes klingt dramatischer, als sie tatsächlich ist“, sagte Bünger der „Welt“ (Freitagausgabe). Bei der Vereinbarung handle es sich juristisch um ein bekanntes Verfahren: „Die AfD hat – wie schon bei früheren Hochstufungen – einen Eilantrag gestellt, um zu verhindern, dass sie bis zur Entscheidung in der Hauptsache öffentlich als `gesichert rechtsextremistisch` bezeichnet wird.“ Um ein vorläufiges Gerichtsurteil darüber zu vermeiden, habe das Bundesamt freiwillig zugesagt, auf diese öffentliche Bezeichnung vorerst zu verzichten. Bünger betont: „Das ist kein Teilerfolg der AfD, sondern eine übliche rechtliche Zwischenregelung.“

Kein Einfluss auf die rechtliche Bewertung

Bünger verweist darauf, dass es bereits 2021 eine ähnliche Zusage gegeben habe: „Und am Ende unterlag die AfD in allen Instanzen. Auch diesmal sagt das Verhalten des BfV nichts über die Rechtmäßigkeit oder den Bestand der Einstufung aus. Die Verfahren dauern nur lange.“ Sie betont weiter: „Wichtig ist: Die AfD ist nicht deshalb weniger gefährlich, weil der Verfassungsschutz sie vorübergehend nicht öffentlich so nennen darf. Sie bleibt eine Partei, die systematisch gegen Menschenrechte, Demokratie und die Würde des Menschen im Grundgesetz arbeitet und deshalb eine Gefahr für viele Menschen in diesem Land darstellt. Und das bleibt wahr – ganz egal, ob der Geheimdienst es heute sagen darf oder nicht. Umso wichtiger ist es, dass es endlich Einsicht in das Gutachten gibt. Denn für uns ist klar, wir müssen die AfD neben einem Verbotsverfahren auf politischer Ebene bekämpfen.“

Auch Unionsfraktion sieht kein Signal für die AfD

Auch der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Alexander Throm (CDU), sieht in der „Stillhaltezusage“ keinen Erfolg der AfD. „Das ist ein ganz normales Prozedere. Das Gericht bekommt auf diese Weise mehr Zeit, um den Sachverhalt angemessen rechtlich zu prüfen“, sagte Throm der „Welt“. Weiter erklärte er: „Und eine intensive Prüfung ist bei einer solchen Frage wichtig. In der Sache selbst ergibt sich daraus keinerlei Veränderung, weder in die eine noch in die andere Richtung. Das verfrühte Siegesgeheul der AfD zeigt einmal mehr, dass diese Partei auch ganz normale rechtsstaatliche Vorgänge für ihre Zwecke zu missbrauchen versucht.“

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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