Der Verfassungsschutz hat den AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt als eine „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Dies wurde durch Jochen Hollmann, Leiter der zuständigen Landesbehörde, bekannt gegeben und hat Konsequenzen für die Überwachung des Landesverbandes.
Einordnung als Rechtsextremismus
Der Verfassungsschutz ist zu dem Urteil gekommen, dass der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt eine „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ darstellt. Dies berichtet der MDR und stützt seine Meldung auf Aussagen von Jochen Hollmann, Leiter der zuständigen Landesbehörde. Der Landesverband würde weiterhin Positionen vertreten, die verfassungsfeindlich seien und bereits zur Einstufung als Verdachtsfall geführt hätten. Seit Beginn der Corona-Pandemie sei die Radikalisierung der AfD Sachsen-Anhalt zu beobachten, was eine systematische Beobachtung unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel rechtfertige.
Grundlage der Einstufung
Gemäß Verfassungsschutz wirft man der Partei vor, gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgehen zu wollen und die Abschaffung der parlamentarischen Demokratie anzustreben. Als weiterer Bestandteil der Begründung wurden Äußerungen genannt, die gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoßen würden.
Weitere betroffene Landesverbände
Abgesehen von Sachsen-Anhalt, gilt die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ auch für die Landesverbände Thüringen und Brandenburg – letzterer allerdings spezifisch für die Jugendorganisation der Partei. Diese Einstufung erlaubt es dem Verfassungsschutz, eskalierte Überwachungsmaßnahmen wie das Abhören von Telefongesprächen und den Einsatz von V-Leuten gegen die Parteigliederungen einzusetzen.
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