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Startseite Deutschland & die WeltVerfassungsschutz stuft AfD als rechtsextremistisch ein
Deutschland & die Welt

Verfassungsschutz stuft AfD als rechtsextremistisch ein

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 2. Mai 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 2. Mai 2025
Logo auf AfD-Parteitag (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Der Verfassungsschutz stuft die AfD ab sofort als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein. Die Behörde begründet dies mit einer „die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei“ und sieht die freiheitliche demokratische Grundordnung durch die Partei gefährdet. Die Bundesinnenministerin zeigt sich in ihrer Bewertung eindeutig und verweist auf die rassistische Ausrichtung der Partei.

AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat am Freitag bekannt gegeben, dass die Alternative für Deutschland (AfD) nun offiziell als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ gilt. Bislang wurde die AfD lediglich als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ geführt. In der Begründung heißt es, die Heraufstufung erfolge aufgrund „der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei“. Zudem hätten sich laut Bundesamt Anhaltspunkte zu von der AfD ausgehenden Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung „zur Gewissheit verdichtet“.

Verfassungsschutz betont ausgrenzendes Volksverständnis

Weiter führt das Bundesamt für Verfassungsschutz aus: „Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Es zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen.“

Konkret betrachtet die AfD beispielsweise deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige eines von der Partei ethnisch definierten deutschen Volkes. Der Verfassungsschutz erläutert hierzu: „Dieses ausgrenzende Volksverständnis ist Ausgangspunkt und ideologische Grundlage für eine kontinuierliche Agitation gegen bestimmte Personen oder Personengruppen, mit der diese pauschal diffamiert und verächtlich gemacht sowie irrationale Ängste und Ablehnung ihnen gegenüber geschürt werden.“

Bundesinnenministerin begrüßt klare Einstufung

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bezeichnete die neue Bewertung als „klar und eindeutig“. Laut Nancy Faeser zeige sich „ihre völkische Haltung […] in rassistischen Äußerungen vor allem gegen Zugewanderte und Muslime“. Die Ministerin betonte weiter: „Das widerspricht klar der Menschenwürdegarantie des Artikels 1 des Grundgesetzes.“

Zudem stellte Nancy Faeser klar: „Die neue Einstufung ist das Ergebnis einer umfassenden und neutralen Prüfung, die in einem 1100-seitigen Gutachten festgehalten ist. Es hat keinerlei politischen Einfluss auf das neue Gutachten gegeben.“

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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