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Startseite Deutschland & die WeltVerfassungsschutz stuft AfD als rechtsextrem ein
Deutschland & die Welt

Verfassungsschutz stuft AfD als rechtsextrem ein

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 2. Mai 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 2. Mai 2025
Logo auf AfD-Parteitag am 30.06.2024 / via dts Nachrichtenagentur
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Nach der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist in Deutschland eine kontroverse Debatte über den weiteren Umgang mit der Partei und mögliche Verbotsverfahren entbrannt. Politikerinnen und Politiker aus SPD, CDU, CDA und Jusos äußerten sich mit teils klaren Forderungen nach entschlossenem Handeln, während andere Stimmen zur Vorsicht mahnen. Die rechtliche Überprüfung der Entscheidung und Konsequenzen für den Umgang mit der AfD stehen im Mittelpunkt der aktuellen Diskussion.

Breite politische Reaktionen auf Hochstufung der AfD

Der amtierende Bundesjustizminister Volker Wissing begrüßte die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ und warnte im „Tagesspiegel“ (Samstagausgabe) eindringlich vor einer Zusammenarbeit mit der Partei: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist überzeugt, dass es sich bei der AfD um eine gesichert rechtsextremistische Partei handelt.“ Weiter erklärte Wissing: „Ich habe keinen Zweifel, dass das Bundesamt seine Einstufung sehr gründlich vorbereitet hat.“ Er betonte das Recht der AfD, juristisch gegen die Entscheidung vorzugehen: „Deutschland ist ein Rechtsstaat.“ Über die Rechtmäßigkeit der Einstufung würden letztlich unabhängige Gerichte entscheiden. Zu einem möglichen Verbotsverfahren äußerte sich der Minister nicht, machte jedoch seine persönliche Haltung deutlich: „Wer einer Normalisierung von rechtsextremistischen Positionen das Wort redet, handelt in höchstem Maße verantwortungslos.“ Zusammenarbeit mit Gruppierungen, die das Grundgesetz nicht vorbehaltlos akzeptieren, schloss er aus: „Alle Deutschen sind für das Grundgesetz gleich, egal wo sie, ihre Eltern oder Großeltern geboren wurden. Mit politischen Gruppierungen, die das nicht vorbehaltlos akzeptieren, darf es keine Zusammenarbeit geben.“

Forderungen aus SPD und CDU nach Verbotsverfahren

Die SPD-Politikerin Reem Alabali-Radovan fordert nach der Hochstufung ein entschlossenes Handeln: „Das entscheidende Gutachten liegt endlich vor“, sagte sie als Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Integration und Flüchtlinge der „taz“. Sie plädiert für die Vorbereitung eines Verbotsverfahrens: „Die Beweislage ist mehr als erdrückend.“ Es brauche „entschlossenes Handeln mit aller Härte des Rechtsstaats und allen zur Verfügung stehenden Mitteln“. Eine Normalisierung der Partei dürfe keinesfalls erfolgen: „Wir dürfen diese Partei nicht normalisieren, denn sie ist eine Gefahr für unser friedliches Zusammenleben und unsere Demokratie.“

Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings (CDU), zeigte sich angesichts der anhaltenden Radikalisierung wenig überrascht: „Es war angesichts der anhaltenden Radikalisierung der AfD nicht überraschend, dass der Verfassungsschutz früher oder später zu dieser Einschätzung kommen würde“, sagte er der „Welt am Sonntag“. Hinsichtlich eines Verbotsverfahrens mahnte Krings jedoch zur Vorsicht: „Es gibt keinen Automatismus. Die Entscheidung bleibt politisch – und dabei müssen wir berücksichtigen, dass die AfD sich dann noch stärker als Opfer inszenieren würde und davon profitieren könnte.“

Eine gegenteilige Position vertritt der geschäftsführende Bundesvorstand der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft Deutschlands (CDA): „Der Verfassungsschutz stellt jetzt endlich klar, was längst Gewissheit war: die AfD ist eine verfassungsfeindliche Partei“, erklärte der Vorstand dem „Stern“. Daraus folgt für die CDA die Forderung nach einem sofortigen Verbotsverfahren sowie dem Entzug staatlicher Finanzierung für die AfD. Angesichts digitaler Desinformation sei ein Verbot „der richtige Weg“ und werde zu einem „großen gesellschaftlichen Kraftakt“.

Debatte über politische und rechtliche Konsequenzen

Der Juso-Vorsitzende Philipp Türmer forderte im „Stern“, die Bundesregierung müsse ein AfD-Verbotsverfahren in Betracht ziehen: „Sobald sich die neue Regierung gebildet hat, muss dieses Thema auf den Kabinettstisch.“ Außerdem mahnte er, konservative Kräfte sollten aufhören, die AfD wie jede andere Partei zu behandeln und zu legitimieren.

Die SPD-Politikerin Carmen Wegge äußerte in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, dass die Verfassungsschutz-Einstufung ein Signal sei, „dass zumindest für diese Einschätzung ausreichendes Material vorliegt“. Sie rechne mit „definitiv“ mehr Unterstützung für einen erneuten Verbotsantrag und bewegte sich optimistisch in Richtung gemeinsames Handeln von SPD und Union.

Der SPD-Innenpolitiker Helge Lindh erklärte gegenüber der „Welt am Sonntag“, jetzt sei der Zeitpunkt, das Verbotsverfahren erneut in den Fraktionen zu thematisieren. Die Einstufung des Verfassungsschutzes sei für viele Abgeordnete ein entscheidendes Kriterium gewesen, nun über ein Verbotsverfahren zu diskutieren: „Aus meiner persönlichen Sicht haben wir einen Verfassungsauftrag, Wege zum AfD-Verbotsverfahren zu prüfen und ein solches einzuleiten, wenn die Bedingungen vorliegen.“

Der Mitinitiator eines AfD-Verbotsverfahrens, Marco Wanderwitz (CDU), sieht nach Angaben gegenüber RTL und ntv durch das umfangreiche Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz „eine neue Lage geschaffen“. Ein Verbot der AfD sei seiner Ansicht nach das effektivste Mittel, um eine Rückkehr der Wähler zu demokratischen Parteien zu erreichen: „Und deswegen muss die AfD sozusagen ausgeschaltet werden, wenn wir da Erfolg haben wollen.“

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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