Das Verwaltungsgericht München hat entschieden, dass der bayerische Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall für Rechtsextremismus beobachten darf. Eine Klage der AfD gegen diese Beobachtung wurde abgewiesen.
Gerichtsurteil stützt Verfassungsschutz
Das Münchner Verwaltungsgericht hat am Montag eine Klage der AfD (Alternative für Deutschland) abgewiesen. Sie richtete sich gegen die Beobachtung durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz. Dieses urteilte bereits im April 2023, dass der Landesverband vorläufig beobachtet werden und die Öffentlichkeit darüber informiert werden darf.
Eilantrag der AfD abgelehnt
Die Partei hatte zuvor einen Eilantrag gestellt, um die Beobachtung sowie die Informierung der Öffentlichkeit darüber zu verhindern. Die Klage im Hauptsacheverfahren hat das Gericht nun als unbegründet zurückgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts gibt es mehrere tatsächliche Anhaltspunkte, die die Beobachtung rechtfertigen.
Beobachtung seit September 2022
Der bayerische Verfassungsschutz hatte die Beobachtung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall erstmals im September 2022 angekündigt. Vermutlich wird die Partei nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts München in die nächste Instanz gehen.
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