Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, hält trotz juristischer Gegenwehr der AfD an seiner Einschätzung fest, dass die Partei verfassungsfeindliche Strömungen aufweist.
Einschätzung des Verfassungsschutzes bleibt unverändert
„In einer Reihe von Äußerungen kommt ein ethnisches Volksverständnis zum Ausdruck, etwa in dem der `Große Austausch` beschworen wird“, sagte Haldenwang dem ARD-Hauptstadtstudio. „Solche Äußerungen bieten Anhaltspunkte dafür, dass hier die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes für bestimmte Bevölkerungsgruppen infrage gestellt wird.“ Ähnlich hatte er sich bereits nach dem ersten Versammlungswochenende geäußert.
Gerichtliche Auseinandersetzung mit der AfD
Die AfD war gerichtlich gegen Haldenwangs Äußerungen vorgegangen und wollte verhindern, dass er sich aktuell und in Zukunft über die Partei und die Europawahlversammlung äußert. Haldenwang gab daraufhin für die Dauer der Versammlung eine Stillhaltezusage ab: „Bei der Abgabe einer Stillhaltezusage handelt es sich um ein übliches Vorgehen in derartigen Eilverfahren, um dem Gericht hinreichend Zeit für eine sachgerechte Prüfung und Entscheidung zu geben.“
Verfassungsschutz informiert die Öffentlichkeit
Haldenwang betonte auch die Wichtigkeit der Informationsweitergabe an die Öffentlichkeit als Teil seines gesetzlichen Auftrags. „Dies dient als Mittel einer wehrhaften Demokratie dem Zweck, die Öffentlichkeit über Bestrebungen und Verhaltensweisen zu unterrichten, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. So kann solchen Bestrebungen rechtzeitig im Wege gesellschaftlicher und politischer Auseinandersetzung begegnet werden“, so Haldenwang.
Verfassungsfeindliche Strömungen bei der AfD
An den vergangenen zwei Wochenenden hatte die AfD in Magdeburg ihre Kandidaten für die Europawahl bestimmt. Dabei hatte sich Haldenwang in seiner Einschätzung bestätigt gesehen, dass innerhalb der Partei starke verfassungsfeindliche Strömungen bestehen, deren Einfluss weiter zunehme. Das Bundesamt für Verfassungsschutz bearbeitet die AfD aktuell als sogenannten rechtsextremistischen Verdachtsfall.