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Verfassungsrechtler kritisiert Konstruktion des Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Die Konstruktion des 200-Milliarden-Euro schweren Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) wird von Verfassungsrechtler Hanno Kube kritisch gesehen. Gleichzeitig untersucht die Unionsfraktion im Bundestag die Möglichkeit einer Klage gegen den WSF. Dies geschieht vor dem Hintergrund der erfolgreichen Klage gegen den zweiten Nachtragshaushalt, bei der Kube die CDU/CSU-Fraktion vertrat.

Kritik an der Konstruktion des Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Der renommierte Heidelberger Verfassungsrechtler Hanno Kube, der die CDU/CSU-Fraktion bei der erfolgreichen Klage gegen den zweiten Nachtragshaushalt vertrat, äußerte Bedenken gegen den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Laut Kube ist dieser aus verfassungsrechtlicher Sicht “in der Sache genauso schwierig” wie der Klima- und Transformationsfonds (KTF). Seine Bedenken beziehen sich darauf, dass die Kredite beider Fonds nicht innerhalb eines Jahres abgerufen werden. “Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts sollte das unter dem Gesichtspunkt der Jährlichkeit problematisch sein”, sagte Kube gegenüber der “Welt am Sonntag”.

Mögliche Auswirkungen und Auswege

Ähnliche Bedenken äußerte auch Alexander Thiele von der Berliner Business and Law School. Er sah als Prozessbevollmächtigter der Bundesregierung in dem kürzlich entschiedenen Verfahren in Karlsruhe Parallelen zwischen beiden Sondervermögen. “Es ist angesichts der zumindest vergleichbaren Konstruktion des WSF denkbar, dass auch hier Auswirkungen zu verzeichnen sind,” äußerte er. Welche Konsequenzen dies konkret für die Haushalte 2023 und 2024 hätte, sei jedoch noch nicht abschließend zu beurteilen. Ein möglicher Ausweg könnte laut Thiele in der erneuten formellen Beschlussfassung der Notlagenklausel für die Jahre 2023 und 2024 liegen. “Dazu bedürfte es dann aber noch der genauen Prüfung, ob eine solche Krisensituation nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts aktuell noch angenommen und ausreichend begründet werden kann”, warnt er.

Unionsfraktion überprüft mögliche Klage

Inzwischen lässt die Unionsfraktion im Bundestag prüfen, ob eine Klage gegen den WSF Erfolg verspricht. Eine Entscheidung diesbezüglich steht noch aus.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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