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Startseite Deutschland & die WeltVerfassungsrechtler: Haushaltskompromiss der Ampelkoalition rechtlich riskant
Deutschland & die Welt

Verfassungsrechtler: Haushaltskompromiss der Ampelkoalition rechtlich riskant

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 17. August 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 17. August 2024
Ampel-Politiker / Foto: dts
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Der Verfassungsrechtler Stefan Korioth von der Universität München hat Bedenken bezüglich des Haushaltskompromisses der Ampelkoalition geäußert. Er kritisiert, dass der Beschluss schwer nachvollziehbar und rechtlich riskant sein könnte.

Korioths Bedenken

Der renommierte Rechtswissenschaftler Stefan Korioth hat ernsthafte Bedenken gegen den Haushaltskompromiss der Ampelkoalition geäußert. Im Gespräch mit dem „Tagesspiegel“ betonte er, dass der Beschluss aufgrund seiner Komplexität schwer zu vermitteln sei. Er zitierte: „Ein Beschluss mit solchen Verästelungen und Winkelzügen kann in der demokratischen Öffentlichkeit nicht mehr vernünftig diskutiert werden. Der Haushalt ist immer das Programmbuch einer Regierung, aber hier ist nicht mehr erkennbar, wohin es eigentlich gehen soll.“

Potentielle rechtliche Herausforderungen

Korioth kritisierte mehrere Punkte des Kompromisses und deutete an, dass die Koalition sich möglicherweise weiteren rechtlichen Herausforderungen stellen müsse. Ein potentielles Problem könnte das vorgeschlagene zusätzliche Darlehen an die Deutsche Bahn darstellen, da die Rückzahlungsfähigkeit des Darlehens aufgrund der wirtschaftlichen Probleme der Bahn nicht garantiert sei.

Keine ausreichende Risikovorsorge

Des Weiteren kritisierte der Verfassungsrechtler die mangelnde Risikovorsorge auf der Einnahmenseite, insbesondere im Hinblick auf potentiell geringere Steuereinnahmen aufgrund der schwachen Konjunktur.

Globale Minderausgabe als „größtes Problem“

Die hohe Globale Minderausgabe hält Korioth für „das größte Problem bei diesem Kompromiss“. Er zitierte weiter: „Von daher müsste die Koalition nun schon darlegen, auf Basis welcher Erfahrungswerte in der Vergangenheit sie meint, dass eine solche Summe tatsächlich nicht verausgabt wird. Meines Erachtens hat man diese Erfahrungswerte nicht. Und daher stellt sich die Frage, ob hier nicht einfach eine Unterdeckung verschleiert werden soll.“

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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