Verfassungsrechtler sehen eine mögliche Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte junger Männer kritisch. Sie bezweifeln die Verhältnismäßigkeit der aktuellen Rechtslage außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls und halten eine bloße Informationspflicht für ausreichend. Zugleich widersprechen sie der Darstellung aus der SPD-Bundestagsfraktion, es gebe derzeit überhaupt keine Genehmigungspflicht.
Kritik an Verhältnismäßigkeit der Regelung
Der Verfassungsrechtler Alexander Thiele, Professor für Öffentliches Recht an der Business & Law School Berlin, hält eine mögliche Genehmigungspflicht für Auslandsreisen für junge Männer nach eigenen Worten für nicht gerechtfertigt. „Insgesamt halte ich die aktuelle Regelung außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalles nicht für verhältnismäßig“, sagte Thiele der „Welt“.
Ziel der Regelung sei die Sicherung der Kenntnis über den Aufenthalt potenzieller Wehrpflichtiger sowie die Sicherung einer ausreichenden Zahl an Wehrpflichtigen, so Thiele gegenüber der „Welt“. „Gerade außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalles erscheint mir dieses Ziel allerdings auch durch eine Informationspflicht des Wehrpflichtigen erreichbar zu sein, die kombiniert wird mit der Möglichkeit, den Auslandsaufenthalt im Einzelfall zu untersagen.“
Problematisch sei zudem, dass aus dem Gesetz nicht klar werde, aus welchen Gründen eine Genehmigung versagt werde, sagte Thiele der „Welt“. „Es kann ja durchaus etwas dauern, bis eine solche Genehmigung erteilt wird – auch das ist eine zusätzliche Belastung, die ja erhebliche finanzielle Konsequenzen haben kann.“
Zweifel an Erforderlichkeit der Kontrolle
Auch der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler, Professor für öffentliches Recht an der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg, äußerte sich kritisch zu einer Genehmigungspflicht. „Die Genehmigungspflicht dient dazu, den Überblick über die Aufenthaltsorte der Wehrpflichtigen zu haben und sie schnell erreichen zu können“, sagte er der „Welt“. Man wolle zudem verhindern, „dass sich Wehrpflichtige ihrer Einberufung entziehen, indem sie ins Ausland gehen“. Im Moment würden Wehrpflichtige aber gar nicht einberufen.
„Weil es keine Einberufung gibt, die mit Zwang durchgesetzt werden könnte, muss man auch längere Auslandsaufenthalte nicht kontrollieren“, sagt Boehme-Neßler in der „Welt“. „Deshalb ist die Genehmigungspflicht nicht erforderlich und damit unverhältnismäßig.“ Wenn das Bundesverteidigungsministerium nun mitteile, dass es durch Verwaltungsvorschriften klarstellen wolle, dass die Genehmigung grundsätzlich zu erteilen sei, so sei das aus seiner Sicht zu wenig, so Boehme-Neßler. „Auch die Pflicht, eine Genehmigung anzufragen, ist – solange die Wehrpflicht nicht vollzogen wird – aus meiner Sicht nicht verfassungskonform.“
Kontroverse um rechtliche Einordnung der Wehrpflicht
Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, hatte zuvor erklärt, dass es aktuell überhaupt keine Genehmigungspflicht für Auslandsreisen junger Männer gebe. „Da es keine Wehrpflicht gibt, gibt es keine Pflicht für Männer zwischen 17 und 45, sich längere Auslandsaufenthalte genehmigen zu lassen“, sagte er der „Welt“.
Dem widersprach Boehme-Neßler in der „Welt“: „Die Wehrpflicht ist nicht abgeschafft. Sie gilt weiterhin, wird im Moment nur nicht vollzogen“, sagte er. „Für Männer zwischen 17 und 45 Jahren bedeutet das, dass sie längere Auslandsaufenthalte genehmigen lassen müssen.“
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