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Startseite Deutschland & die WeltVerfassungsgericht weist Klage zu Ramstein-Drohneneinsätzen ab
Deutschland & die Welt

Verfassungsgericht weist Klage zu Ramstein-Drohneneinsätzen ab

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 15. Juli 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 15. Juli 2025
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Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde zweier jemenitischer Staatsangehöriger gegen die Nutzung der Air Base Ramstein durch die USA für Drohneneinsätze im Jemen abgewiesen. Die Richter sahen keine ernsthafte Gefahr einer systematischen Verletzung des Völkerrechts und entschieden, dass eine grundrechtliche Schutzpflicht Deutschlands in diesem Zusammenhang nicht besteht. Damit bleibt die Nutzung der Air Base Ramstein durch die Vereinigten Staaten weiterhin rechtlich unbeanstandet. Die Beschwerdeführer waren zuvor bereits in anderen Instanzen gescheitert.

Keine Schutzpflicht Deutschlands festgestellt

Die Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen die Nutzung der Air Base Ramstein durch die Vereinigten Staaten für Drohneneinsätze im Jemen. Die beiden jemenitischen Staatsangehörigen argumentierten, Deutschland habe seine Schutzpflicht verletzt, indem es die Nutzung des Stützpunkts nicht unterbunden habe. Laut Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erklärten die Karlsruher Richter, dass die Bundesrepublik zwar einen allgemeinen Schutzauftrag habe, „der den Schutz grundlegender Menschenrechte und der Kernnormen des humanitären Völkerrechts auch bei Sachverhalten mit Auslandsberührung umfasse.“ Dieser Schutzauftrag könne sich unter bestimmten Bedingungen zu einer konkreten grundrechtlichen Schutzpflicht verdichten. Dafür müssten jedoch ein hinreichender Bezug zur Staatsgewalt der Bundesrepublik und eine ernsthafte Gefahr der systematischen Verletzung des Völkerrechts vorliegen.

Verfassungsbeschwerde blieb erfolglos

An diesen Maßstäben gemessen sei die Verfassungsbeschwerde unbegründet, so das Gericht. „Ob sich im Rahmen der gebotenen wertenden Gesamtbetrachtung eine grundrechtliche Verantwortung der Bundesrepublik im Hinblick auf die US-Drohneneinsätze ergibt, konnte dabei offenbleiben. Denn aufgrund der fachgerichtlichen Feststellungen verneinte der Senat das Vorliegen einer ernsthaften Gefahr der systematischen Verletzung des anwendbaren Völkerrechts“, teilte das Bundesverfassungsgericht mit.

Vorgeschichte in der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Beschwerdeführer, deren nahe Verwandte 2012 bei einem US-Drohneneinsatz im Jemen getötet worden waren, hatten den Rechtsweg zuvor vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht beschritten. Das Oberverwaltungsgericht hatte der Bundesrepublik zunächst aufgetragen, sich zu vergewissern, dass die Nutzung der Air Base Ramstein im Einklang mit dem Völkerrecht erfolge. Das Bundesverwaltungsgericht wies jedoch die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zurück. Die Verfassungsbeschwerde richtete sich daher ohne Erfolg gegen diese klageabweisenden Entscheidungen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts datiert vom 15. Juli 2025 (2 BvR 508/21).

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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