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Startseite Deutschland & die WeltVerfassungsgericht stoppt Auslieferung: Mängel bei Haftbedingungen
Deutschland & die Welt

Verfassungsgericht stoppt Auslieferung: Mängel bei Haftbedingungen

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 6. Februar 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 6. Februar 2025
Ungarische Polizei (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Das Bundesverfassungsgericht hat zugunsten einer non-binären Person entschieden, deren Auslieferung nach Ungarn umstritten war. Die Richter kritisierten das Kammergericht Berlin für unzureichende Aufklärung der Haftbedingungen in Ungarn, die die Person erwarten würden.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht gab der Verfassungsbeschwerde einer Person statt, die sich gegen ihre Auslieferung an Ungarn wendete. Die Beschwerde richtete sich gegen einen Beschluss des Kammergerichts Berlin, das die Auslieferung am 27. Juni 2024 für zulässig erklärt hatte. Das Kammergericht sei „seiner Pflicht zur vollständigen Aufklärung des für die Überstellung erheblichen Sachverhalts nicht hinreichend gerecht geworden“, erklärten die Richter in Karlsruhe. Insbesondere seien die „Haftumstände, die die beschwerdeführende Person in Ungarn erwarteten, nicht hinreichend aufgeklärt“ worden.

Festnahme und Vorwürfe

Der in Ungarn erhobene Vorwurf gegen die Person bezieht sich auf einen Vorfall im Februar 2023 in Budapest. Gemeinsam mit anderen soll die Person vermeintliche Sympathisanten der rechtsextremen Szene angegriffen haben. Im Dezember 2023 erfolgte in Berlin die Festnahme. Trotz eines Beschlusses vom 28. Juni 2024, der die Übergabe an die ungarischen Behörden vorläufig untersagte, wurde die Person vor dem Erlass dieser einstweiligen Anordnung nach Ungarn überstellt.

Kritik an Haftbedingungen

Die beschwerdeführende Person berief sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde auf eine Verletzung der Grundrechte aus Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Ihr Anwalt kritisierte insbesondere die Haftbedingungen in Ungarn und machte geltend, dass die Person in Isolationshaft gehalten werde. Zudem drohe ihr bei einer Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu 24 Jahren, was deutlich höher sei als die mögliche Höchststrafe in Deutschland.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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