Die Ampelkoalition und die Union haben sich darauf geeinigt, wesentliche Strukturmerkmale des Bundesverfassungsgerichts, einschließlich der Anzahl und der Amtszeit der Richter, im Grundgesetz zu verankern. Der Konsens folgt auf monatelange Verhandlungen und zielt darauf ab, das Gericht gegen mögliche Angriffe von Populisten und Autoritären zu schützen.
Verankerung im Grundgesetz stärkt das Bundesverfassungsgericht
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sowie Vertreter der beteiligten Fraktionen stellten die Pläne am Dienstag vor. Diese sehen vor, „wesentliche Strukturmerkmale“ des Bundesverfassungsgerichts, die derzeit in einem einfachen Gesetz geregelt sind, auf die Ebene der Verfassung zu ziehen. Neben der Anzahl und der Amtszeit der Richter betrifft dies auch die Anzahl der Senate und die Altersgrenze der Richter. Buschmann erklärte hierbei: „Das Bundesverfassungsgericht ist Schutzschild der Grundrechte, aber sein eigener Schutzschild braucht noch mehr Widerstandskraft“. Er betonte die Notwendigkeit, die „bemerkenswerte Diskrepanz zwischen der Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts einerseits und seiner mangelnden grundgesetzlichen Absicherung andererseits“ zu schließen.
Politische Unterstützung für die Pläne
Der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner unterstützt die Initiative und wies auf die politische Situation in Osteuropa hin. Er sagte: „Wir haben gesehen, wie schnell der Abbau des Rechtsstaates erfolgt ist, indem die dortigen Verfassungsgerichte lahmgelegt wurden“. Durch klare Regelungen des Wahlverfahrens könne man Hängepartien vermeiden und die Arbeitsfähigkeit des Verfassungsgerichtes sichern, fügte er hinzu. Auch Ansgar Heveling (CDU) begrüßte die geplanten Änderungen und betonte, dass man einen Mechanismus gefunden habe, mit dem etwaige Blockaden bei Verfassungsrichterwahlen verhindert werden könnten. Dadurch sei das Bundesverfassungsgericht „auch für stürmische politische Zeiten gerüstet“.
Vorgehen gegen Populismus und Autoritarismus
Die Initiative folgt auf monatelange Verhandlungen zwischen Vertretern der Ampelkoalition und der Union und soll das Bundesverfassungsgericht vor möglichen Angriffen von Populisten und Autoritären schützen. Das Gesetz, das diese Änderungen mit sich bringt, soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden.
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