In einem kürzlich ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde das Bundeswahlgesetz 2023 weitgehend für verfassungsgemäß befunden. Dies hat unter den Mitgliedern der Ampelkoalition Zustimmung und Erleichterung hervorgerufen.
Bestätigung für die Ampelkoalition
Dirk Wiese, SPD-Fraktionsvize, kommentierte am Dienstag: „Die Verkleinerung des Deutschen Bundestags ist vollbracht und verfassungsgemäß“. Er betonte, dass die neue Regierung etwas erreicht habe, an dem eine 16-jährige unionsgeführte Regierung, besonders aufgrund der Weigerung der CSU, gescheitert sei. Diese Errungenschaft sichere die Funktionsfähigkeit des Bundestages und effektive parlamentarische Arbeit durch ein „faires, transparentes und einfaches neues Wahlrecht“.
Auseinandersetzung mit der Fünf-Prozent-Klausel
Auf das Urteil des Verfassungsgerichts, wonach die Fünf-Prozent-Klausel im Falle einer Streichung der Grundmandatsklausel unvereinbar mit dem Grundgesetz ist, reagierte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Hartmann, indem er erklärte, „sicherlich hätten auch andere Alternativen im Raum gestanden“. Er fügte hinzu: „Wir werden anhand der vom Gericht gefundenen Kriterien auch hierfür eine faire und gerechte Lösung finden.“
Keine schnellen Anpassungen
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform äußerte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Till Steffen, sich gegen eine schnelle weitere Anpassung des Gesetzes. „Das Thema Grundmandatsklausel sollte man sich in Ruhe anschauen“, so Steffen gegenüber dem Nachrichtenportal T-Online. Er warnte vor „Schnellschüssen vor der nächsten Bundestagswahl“.
Steffen lobte zudem das Urteil und seine Ampelkoalition. „Rechtzeitig für die nächste Bundestagswahl haben wir Klarheit. Diese Entscheidung schafft Stabilität für das Wahlrecht“, erklärte er. „Die Verkleinerung des Bundestages ist ein großer Erfolg. Dies haben wir gegen den erbitterten Widerstand insbesondere der CSU durchgesetzt.“
Zustimmung seitens der FDP
Auch der FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle lobte das Gericht in Karlsruhe. „Das Bundesverfassungsgericht hat ein kluges Urteil gesprochen und das Herzstück der Wahlrechtsreform bestätigt“, sagte er dem Nachrichtenportal T-Online. Kuhle fuhr fort, dass „wenn die Politik das Land reformieren will, dann darf sie sich selbst nicht ausnehmen. Aus diesem Grund darf der Deutsche Bundestag nicht immer weiter unkontrolliert wachsen.“ Er hob hervor, dass die Vereinbarkeit der Grundmandatsklausel mit dem Grundgesetz lange umstritten gewesen sei. „Hier sorgt das Gericht mit seiner Entscheidung – unter den aktuellen Bedingungen – endlich für die nötige Klarheit.“
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