Die Umsetzung der Vereinbarungen des Migrationsgipfels stockt in Deutschland, da die meisten Ausländerbehörden noch keine durchgängige Rufbereitschaft gewährleisten können.
Vereinbarungen des Migrationsgipfels
Bei dem Migrationsgipfel im Mai einigten sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten der Länder darauf, dass die an Abschiebungen beteiligten Behörden rund um die Uhr erreichbar sein müssten. Die Ministerpräsidentenkonferenz wollte damit Abschiebungen auch nach Feierabend und an den Wochenenden beschleunigen. Ein Beschluss der Runde lautete: „Um Fragen bei polizeilichen Aufgriffen von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen jederzeit zügig klären zu können, stellen Bund und Länder eine durchgängige Erreichbarkeit der zuständigen Behörden sicher.“
Umsetzungsschwierigkeiten in den Ländern
Eine Abfrage des Bundesinnenministeriums ergab jedoch, dass nur in wenigen Bundesländern wie Brandenburg und Hessen die zentralen Ausländerbehörden eine durchgängige Rufbereitschaft haben. Die große Mehrheit hat die Vereinbarung des Migrationsgipfels noch nicht umgesetzt. Einige Bundesländer halten eine Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft der Ausländerbehörden sogar für nicht notwendig und argumentieren, dass auch die Polizei an Wochenenden oder Feiertagen eine Abschiebehaft beantragen könnte.
Überlastung und Personalmangel
Die Ausländerbehörden sind bereits heute oft überlastet und müssen häufig nach Dienstschluss und bis in die Nacht für die Gerichte erreichbar sein, klagte das Saarland gegenüber dem Bundesinnenministerium in Berlin. Die Anzahl der Überstunden häuft sich bereits, und eine durchgängige Bereitschaft der Beamten wäre laut Aussage des Saarlandes nur durch eine massive Personalaufstockung in den Ausländerbehörden machbar.