**Die Ministerpräsidentenkonferenz hat keine Einigung über die Anpassung des Rundfunkbeitrags erzielt, was heftige Kritik von der Gewerkschaft Verdi hervorrief. Der Verdi-Bundesvorstand und die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) warnen vor den Konsequenzen, während ARD und ZDF bereits Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben.**
Kritik von Verdi
Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständiges Mitglied im Verdi-Bundesvorstand, äußerte sich am Donnerstag scharf zu den ausbleibenden Fortschritten bei der Anpassung des Rundfunkbeitrags. “Das Gebaren der Ministerpräsidenten in der Rundfunkpolitik sei nicht hinnehmbar”, sagte Schmitz-Dethlefsen. Laut ihm brechen die Ministerpräsidenten mit verfassungsrechtlich geregelten Verfahren, indem sie die erforderliche Beitragserhöhung verweigern. Für die Mitarbeiter in den Medienhäusern sei dies ein düsterer Tag, da unklare Finanzierung zu Programmeinschnitten und Verlust von Aufträgen führen könne, erklärte er weiter.
Reform und ihre Folgen
Eine weitere Kritik von Schmitz-Dethlefsen richtete sich gegen die am selben Tag verabschiedete Auftrags- und Strukturreform. “Inhaltlich schwächt die Reform die öffentlich-rechtlichen Medien insbesondere durch das weitreichende Verbot für Texte in Onlinepublikationen”, kommentierte er. Schmitz-Dethlefsen sieht dadurch die Attraktivität der Angebote für Mediennutzende gefährdet und betonte: “Damit schleifen die Länderchefs die demokratierelevanten öffentlich-rechtlichen Medien – und das Vertrauen in die Politik gleich mit.”
Empfehlung der KEF und juristische Schritte
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte bereits im Februar eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um monatlich 58 Cent bzw. jährlich 0,8 Prozent ab dem 1. Januar 2025 empfohlen. Laut KEF würde eine ausbleibende Beitragsanpassung die Finanzierung zur Erfüllung des derzeitigen Auftrags der Rundfunkanstalten gefährden. Bisher haben die Länder allerdings keinen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag zur Umsetzung des Vorschlags vorgelegt. Aus diesem Grund haben ARD und ZDF Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Bereits 2021 waren sie mit einer ähnlichen Verfassungsbeschwerde erfolgreich gewesen.
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