HASEPOST
 
HASEPOST

Verdi bricht Tarifverhandlungen über Rettungsdienst-Arbeitszeiten ab

Die Gewerkschaft Verdi hat die Tarifverhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zur Reduzierung der Höchstarbeitszeit im Rettungsdienst abgebrochen, da die VKA ihr Angebot zur Reduzierung der Arbeitszeit als unzureichend empfand. Die Arbeitgeber haben die Forderung von Verdi nach einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 42 Stunden abgelehnt.

Scheitern der Tarifverhandlungen

Sylvia Bühler, Verdi-Verhandlungsführerin äußerte sich wie folgt zu dem Abbruch der Verhandlungen: “Auch nach etlichen Gesprächen und vier Verhandlungsrunden haben die kommunalen Arbeitgeber offensichtlich die Zeichen der Zeit nicht verstanden.”
Laut ihrer Aussage wollten die Arbeitgeber “die überlangen Arbeitszeiten so lange wie möglich beibehalten.”

Kommunale Arbeitgeber lehnen neue Höchstarbeitszeit ab

Nach Angaben der Gewerkschaft hat die VKA angekündigt, die aktuelle Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche bis zum Jahr 2028 auf 44 Stunden zu reduzieren. Diese weit entfernt liegende Zielsetzung ist deutlich über der von Verdi geforderten Höchstarbeitszeit von 42 Stunden pro Woche, die mittels eines Stufenplans erreicht werden sollte. Dieser Vorschlag wurde von den Arbeitgebern kategorisch abgelehnt.

Kein neuer Verhandlungstermin

Die Verhandlungen zu den Höchstarbeitszeiten im Rettungsdienst waren im Frühjahr 2023 im Kontext der Tarifeinigung bei Bund und Kommunen vereinbart worden und fanden während der sogenannten Friedenspflicht statt. Eine erneute Verhandlungsrunde wurde jedoch seitens der VKA und Verdi nicht einberufen. Das Fehlen eines neuen Verhandlungstermins unterstreicht die derzeitige Unsicherheit und Spannung zwischen den beiden Parteien.

durch KI bearbeitet, .


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion