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Verbraucherschützerin fordert Warnhinweise auf Mogelpackungen

Die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) und Deutschlands oberste Verbraucherschützerin, Ramona Pop, ruft nach Warnhinweisen auf Produktverpackungen, wenn Hersteller Änderungen in den Mengen oder Zutaten vornehmen. Diese Forderung folgt auf eine zunehmende Anzahl von Beschwerden über „Mogelpackungen“, wobei die Fälle von versteckten Preiserhöhungen immer mehr zunehmen.

Anstieg der „Mogelpackungen“

Ramona Pop, Chefin des VZBV, äußerte gegenüber dem „Tagesspiegel“ ihren Unmut über die steigende Anzahl von Beschwerden wegen sogenannter „Mogelpackungen“. Laut Pop handele es sich dabei um „handfeste und oft dreiste Preissteigerungen“. Sie berief sich auf Daten der Verbraucherzentrale Hamburg, die Preiserhöhungen von bis zu 127 Prozent verzeichnet haben. Im vergangenen Jahr wurden 104 neue Fälle von „Mogelpackungen“ registriert, ein signifikanter Anstieg im Vergleich zu 76 Fällen im Jahr 2022 und nur 47 Fällen im Jahr 2021.

Gesetzesvorschlag gegen „Mogelpackungen“

Die Bundesumweltministerin Steffi Lemkes (Grüne), zuständig für den Verbraucherschutz, hat einen Gesetzentwurf gegen „Mogelpackungen“ vorgelegt. Dieser sieht vor, dass Verpackungen, deren Inhalt vermindert wird, ohne die Größe der Verpackung entsprechend zu verkleinern, nicht mehr zulässig sein sollen. Gleiches gilt für Verpackungen, deren Größe erhöht wird, ohne dass der Inhalt entsprechend wächst.

Warnhinweise auf Verpackungen

Der Gesetzesentwurf von Lemkes steckt jedoch fest, da die FDP ein solches Gesetz nicht für notwendig hält. Pop sieht das anders und bezeichnet den Vorstoß Lemkes als einen „ersten wichtigen Schritt, um Mogelpackungen Einhalt zu gebieten“. Ihrer Meinung nach sollte jedoch zusätzlich eine Warnhinweispflicht in den Entwurf aufgenommen werden. Sie wies auf ähnliche Vorschläge in Frankreich hin, wo eine solche Warnhinweispflicht bereits diskutiert wird und bereits ab April umgesetzt werden könnte. In Brasilien gibt es diese Art von Warnhinweisen bereits, Hersteller müssen sechs Monate nach einer Umstellung auf ihrer Verpackung informieren.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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