Sachsen-Anhalts Bildungsministerium verbietet die Verwendung von Gendersternchen und ähnlichen Grammatik-Sonderzeichen in Schulen, um verschiedene Geschlechtsidentitäten zu kennzeichnen.
Verbot der Gender-Schreibweise
Magdeburg (dts Nachrichtenagentur) – Sachsen-Anhalts Bildungsministerium hat die Nutzung sogenannter Gendersternchen und anderer Arten der Gender-Schreibweise an Schulen untersagt. Diese Entscheidung, berichtet die „Mitteldeutsche Zeitung“ (Mittwochsausgabe), bezieht sich auf Grammatik-Sonderzeichen im Wortinneren, die die bewusste Ansprache aller Geschlechter zum Ziel haben: Betroffen sind also auch Konstruktionen wie „Lehrer:innen“ und „Schüler_innen“.
Gültigkeit des Verbots
Die Art der Grammatik ist im gesamten Schulkosmos Sachsen-Anhalts, also im Unterricht und im offiziellen Schriftverkehr, untersagt. Das Ministerium begründet die Entscheidung mit dem jüngsten Beschluss des Rats für deutsche Rechtschreibung: Dieser habe im Juli klargestellt, „dass die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren zur Kennzeichnung verschiedener Geschlechtsidentitäten weiterhin nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie gehört und folglich den aktuellen Festlegungen des Amtlichen Regelwerks nicht entspricht“.
Normverstöße und Ausnahmen
Deshalb seien Gendersternchen und vergleichbare Sonderformen „derzeit nicht vorgesehen und insofern Normverstöße“, so das Ministerium. „Diese Zeichen sind daher im Bereich der Schule und in offiziellen Schreiben von Schulen nicht zu verwenden.“ Bei der Bewertung von Schülertexten, in denen trotzdem Gender-Grammatik verwendet wird, lässt das Ministerium jedoch Augenmaß zu. Es komme „auf die Gesamtschau“ der Schülerleistung an, sagte ein Ministeriumssprecher. „Hier empfiehlt sich im Rahmen der Korrektur eine Kennzeichnung. Eine Ahndung ist aber Abwägungsergebnis.“