HASEPOST
 
HASEPOST

Verbindung ins Nettetal: Straße „Am Limberg“ wird bis Ende 2024 zu einem zweispurigen Radweg ausgebaut

Um eine attraktive Verbindung insbesondere in Richtung Nettetal zu schaffen, baut die Stadt Osnabrück die Straße Am Limberg auf einer Länge von rund 800 Metern als komfortablen Radweg aus.

Geplant sind zwei baulich getrennte Radwegtrassen in Asphaltbauweise mit gepflasterten Anschlussbereichen. Die Trennung der Fahrstreifen erfolgt durch einen begrünten Mittelstreifen. Da der Radweg ein starkes Gefälle aufweist, erhöht der Trennstreifen auch die Sicherheit, weil langsam bergauf und schnell bergab fahrende Radler einander nicht in die Quere kommen. Der neue Weg ist ausdrücklich Radfahrenden vorbehalten – für Fußgänger wurden bereits in der angrenzenden Grünfläche entlang des neuen Regenrückhaltebeckens Wege geschaffen, die ebenso wie der Radweg nachts beleuchtet sein werden.

„Weiteres wichtiges Puzzlestück“ beim Ausbau des Radverkehrsnetzes

„Der neue Radweg liegt auf der enorm wichtigen Verbindung aus der Innenstadt über einen Abschnitt des Radschnellwegs Osnabrück-Belm in Richtung Nettetal“, sagte Stadtbaurat Frank Otte zum Auftakt der Umbauarbeiten. Die neue Verbindung sei damit vor allem für Freizeitradler attraktiv und zugleich ein „weiteres wichtiges Puzzlestück“ beim Ausbau des Osnabrücker Radverkehrsnetzes.

Mike Bohne, Fachbereichsleiter Geodaten und Verkehrsanlagen, verwies darauf, dass der Bau ausgesprochen ressourcenschonend erfolge: „Die alte Fahrbahndecke wird abgetragen, zerkleinert und als Untergrund des neuen Weges wiederverwendet“, erläuterte er. Bauleiter Lutz Vorreyer ergänzte, dass auf dem Mittelstreifen 35 Bäume neu gepflanzt würden. Über den Mittelstreifen erfolge außerdem die Entwässerung des Radwegs – was zugleich die Bewässerung der Bäume sicherstelle.

Plan für den Radweg
Der Plan für den Radweg / © Constantin Binder

Der Umbau der Straße Am Limberg zum Radweg war von Beginn an Bestandteil der Planungen für die Umgestaltung des früheren Kasernengeländes. Seit die Alwine-Wellmann-Straße als Haupterschließungsstraße des Limberg-Geländes fertiggestellt ist, wird die Straße Am Limberg nicht mehr als Verbindung für den motorisierten Individualverkehr zur Vehrter Landstraße benötigt. Sie ist deshalb bereits als Nebenroute im Radverkehrsplan 2030 der Stadt Osnabrück berücksichtigt.

Der Radweg wird den neu gebauten Kreisverkehr Ickerweg/Dodeshausweg/Am Limberg im Süden mit der Vehrter Landstraße im Norden verbinden. Dort wird eine Bedarfsampel eingerichtet, um die sichere Querung der viel befahrenen Straße zu ermöglichen. Die vorbereitenden Arbeiten hierfür erfolgten bereits im Zuge der Sperrung der Vehrter Landstraße beim Bau des Kreisverkehrs an der Einmündung zur Alwine-Wellmann-Straße.

Bauarbeiten bis Ende des Jahres

Die voraussichtlichen Gesamtkosten für den Bau des Radwegs belaufen sich auf rund 1,6 Millionen Euro. Dieser Betrag ist zu nahezu 100 Prozent aus Städtebaufördermitteln für den Konversionsstandort Dodesheide gedeckt.

Die Vorplanungen wurden vom Büro Wiebold Landschaftsarchitekten durchgeführt und ab der Entwurfsphase vom Planungsbüro Hahm, dem Generalplaner des „Limberg Parks“, finalisiert. Die Bauarbeiten sollen Ende des Jahres abgeschlossen sein.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

1 Kommentar

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion