Das geplante Gesetz zur Erleichterung von Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber ohne Duldung wird in diesem Jahr nicht vom Bundestag verabschiedet. Dies begrüßt Karl Kopp, Leiter der Europaabteilung von Pro Asyl, da er das Gesetzesvorhaben als problematisch einstuft.
Die Aufschiebung eines „schlechten Gesetzes“ wird begrüßt
Karl Kopp, Leiter der Europaabteilung von Pro Asyl, äußert sich positiv über die Verschiebung des Gesetzes zur Erleichterung von Abschiebungen. Der Aktivist betonte im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Ein schlechtes Gesetz, das erst einmal nicht kommt, ist für uns eine gute Nachricht. Wir begrüßen das.“
Rechtsstaatliche Bedenken und Unstimmigkeiten in der Koalition
Kopp weist darauf hin, dass der Gesetzentwurf „unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten“ zu prüfen sei. Er äußert Kritik, indem er hervorhebt, dass „fast 50 Prozent der einschlägigen Entscheidungen rechtswidrig“ seien. Unter anderem geht es darin um die Verlängerung des Abschiebegewahrsams von zehn auf 28 Tage und die Durchsuchung von Räumen in Sammelunterkünften durch Polizisten.
Das Gesetzesvorhaben sollte eigentlich in einem Paket mit dem Gesetz über die Erleichterung von Einbürgerungen verabschiedet werden. Doch laut RND gibt es derzeit noch Unstimmigkeiten zwischen den Ampelfraktionen, weshalb die Entscheidung über beide Gesetze auf unbestimmte Zeit verschoben wurde.
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