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Startseite Deutschland & die WeltVdK klagt gegen Zweckentfremdung von Milliarden Pflegebeiträgen
Deutschland & die Welt

VdK klagt gegen Zweckentfremdung von Milliarden Pflegebeiträgen

von Hasepost Redaktion 9. Dezember 2025
von Hasepost Redaktion 9. Dezember 2025
Verwaltungsgericht (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Der Sozialverband VdK will mit 24 gesetzlich Versicherten bundesweit vor Verwaltungsgerichten gegen die aus seiner Sicht zweckwidrige Verwendung von Pflegebeiträgen durch den Bund vorgehen. Im Zentrum der angekündigten Musterklagen stehen 5,2 Milliarden Euro, die zur Finanzierung von Corona-Maßnahmen aus der Pflegeversicherung entnommen und bislang nicht zurückgezahlt worden sein sollen.

VdK bereitet Musterklagen vor

Der Sozialverband VdK wird für seine angekündigten Musterklagen gegen die Zweckentfremdung gesetzlicher Pflegebeiträge mit 24 gesetzlich Versicherten demnächst bundesweit vor die Verwaltungsgerichte ziehen. Das berichtet der „Tagesspiegel“.

Auf einen entsprechenden Aufruf des Verbandes hatten sich insgesamt 720 klagewillige VdK-Mitglieder gemeldet. Die Aufnahme der ersten Verwaltungsverfahren stehe kurz bevor, teilte eine VdK-Sprecherin auf Anfrage mit. „Wir gehen davon aus, dass sie Anfang des Jahres eröffnet werden“, sagte die Sprecherin dem „Tagesspiegel“.

Vorwurf der versicherungsfremden Aufgaben

Bei den Klagen geht es um 5,2 Milliarden Euro, die der Versicherung zur Finanzierung von Corona-Maßnahmen entnommen und bislang nicht zurückgezahlt wurden. Laut VdK habe die Bundesregierung Beitragsgelder verwendet, „um eine gesamtgesellschaftlich relevante Krisenbewältigung während der Pandemie und somit versicherungsfremde Aufgaben zu finanzieren“. Daraus resultiere zum einen „eine einseitige Belastung“ der Beitragszahler und zum andern eine Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Der Sozialverband vertritt nach eigenen Angaben mehr als 2,3 Millionen Mitglieder. Bei den Verfahren werde man sich auf Beiträge beziehen, die von den Klägern in den zurückliegenden vier Jahren gezahlt wurden, sagte die Sprecherin dem „Tagesspiegel“.

Rechtsweg und finanzielle Dimension

Beginnen werde das Ganze mit Widersprüchen gegen aktuelle Beitragsforderungen der Pflegekassen. Wenn diese ihre Mitglieder dann auf Zahlung verklagten, gehe dies zunächst vor die Verwaltungsgerichte. Die folgende Instanz seien die Landessozialgerichte, am Ende stünden das Bundessozialgericht in Kassel oder auch das Bundesverfassungsgericht, erläuterte die Sprecherin gegenüber dem „Tagesspiegel“.

Das grundsätzliche Ziel sei es, ein höchstrichterliches Urteil oder schon vorher eine politische Lösung zu erreichen, betonte die Sprecherin. Sämtliche Musterstreitverfahren würden vom VdK durchgeführt, der allerdings selbst nicht habe klagen können.

Die 5,2 Milliarden Euro, um die es bei den Verfahren geht, entsprechen aktuell etwa 0,25 bis 0,3 Beitragssatzpunkten. Allerdings betrifft das Problem nach Darstellung des VdK nicht nur die gesetzliche Pflegeversicherung: Nach einer Hochrechnung des Verbandes könnten die Sozialbeiträge in Deutschland um 4,2 Prozent sinken, wenn der Staat – „wie ordnungspolitisch geboten“ – alle Kosten für gesamtgesellschaftliche Leistungen übernehmen würde. Parallel zum VdK hat deshalb mittlerweile auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung den Bund wegen zweckwidriger Verwendung von Beitragsgeldern verklagt, berichtet der „Tagesspiegel“.

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Hasepost Redaktion

Die HASEPOST-Redaktion liefert täglich aktuelle Nachrichten für Osnabrück und die Region. Dieser Artikel basiert auf Basismaterial der dts Nachrichtenagentur, das – sofern gekennzeichnet – durch KI bearbeitet wurde. Der Artikel wurde von unserer Redaktion geprüft, inhaltlich bearbeitet und gegebenenfalls um lokale Aspekte oder weiterführende Informationen aus anderen Quellen ergänzt.

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